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Notverwalter - Eigentumsumschreibung erreichen was ist zu tun?

19. Mai 2006 09:48 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

sehr geehrte damen und herren rechtsanwälte.
ich war gesellschafter und geschäftsführer einer gmbh die weiterverkauft wurde. der geschäftsführer wurde gewechselt. gleichzeitig bevollmächtigte mich dieser, ausstehende kaufpreiszahlungen aus der alten gmbh entgegenzunehmen und dann die eigentumsumschreibungen zu veranlassen.die neue - umgetaufte - gmbh ging vermutlich in konkurs.
ein ehemaliger käufer einer wohnung behält ungerechtfertigt eine nicht unerhebliche summe zurück und möchte nun durch einen
" notverwalter" die eigentumsumschreibung erreichen um der zahlung zu entgehen.
was ist zu tun ?
freundliche grüße

19. Mai 2006 | 12:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

eine Eigentumsumschreibung wird grds. erst nach der erfolgten Kaufpreiszahlung vorgenommen, soweit dies im Notarvertrag festgeschrieben ist. Dies düfte auch über einen Notverwalter nicht zu realisieren sein. Sie könnenmir den Notarvertrag jedoch gerne per Email zukommen lassenund stehe Ihnen in der Angelegenheit weiter gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

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