Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Notlagentarif

| 20. Dezember 2013 23:22 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin seit ca. 25 Jahren PKV versichert.
Seit 10 Jahren bin ich jetzt Rentner, 76 Jahre alt.
Da die Beiträge immer höher wurden, habe sei ca. 7 Jahren einen abgespeckten
Tarif bei der AXA mit 360,-- € jährlicher Selbstbeteiligung.
Mit EL Bonus, Z- Pro, PVN, zaahle ich 377,34 € monatlich.
Meine private Altersvorsorge aus meiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter
ist mit monatlichen Zahlungen in1 Jahr ausgelaufen, sodass ich ab Ende des nächsten Jahres
nur eine gesetzliche Rente habe von 536,-- € monatlich.
In den Medien lese ich, dass wenn man Schulden bei Krankenkassen hat aus
Beitrags Zahlungsrückständen, diese auf Antrag bis 31.12.201 erlassen bekommt,
und es wurde hierfür ein Notlagentarif eingeführt, von ca. 100,--€ monatlich
Wer bis dahin nicht einen Antrag gestellt hat, muss wohl weiterhin nachzahlen.
Da ich in 1 Jahr auch nicht mehr den Beitrag entrichten kann, werden meine Schulden
sich ja auch anhäufen ohne Ausicht auf einen neuerlichen Shuldenerlass.
Frage: muß ich solange warten bis dieser Fall eintritt. Keinen Beitrag bezahlen.
Oder kann ich vorab in den Notlagentarif wechseln,
Oder wird das Sozialamt mir auf Antrag einen Teil bezahlen, oder beides.
Muss evt. mein Lebenspartner für mich PKV bezahlen.
mit freundlichen Grüßen

21. Dezember 2013 | 00:43

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Der Notlagentarif ist nur dann möglich, wenn Sie bereits Schulden bei der Krankenkasse haben. Er dient auch nur dazu, Schulden abzubauen. D.h., ohne Schulden haben Sie leider keine Möglichkeit, in den Notlagentarif zu wechseln.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialamt Grundsicherung zusätzlich zur Rente zu beantragen. Dann wird auch die Krankenkasse von dem Sozialamt übernommen. Allerdings setzt das voraus, dass sowohl Sie als auch Ihr Lebenspartner vermögenslos sind.

Im Rahmen der gegenseitigen lebenspartnerschaftlichen Unterhaltsversorgung haben Sie gegen Ihren Lebenspartner in der Tat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser bemißt sich nach Ihrem Einkommen und dem des Lebenspartners und lautet auf einen entsprechenden Geldbetrag, aber nicht auf Übernahme der Krankenversicherungsprämien.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Bewertung des Fragestellers 23. Dezember 2013 | 10:38

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

den Kern der Frage gut erkannt und entsprechend
präzise beantwortet.
Vielen Dank PM

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Weber »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. Dezember 2013
4,8/5,0

den Kern der Frage gut erkannt und entsprechend
präzise beantwortet.
Vielen Dank PM


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht