Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Notarkosten für die Gründung einer UG

4. April 2011 13:15 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Guten Tag, vor Gründung einer UG hatte ich gelesen, dass extra die Notarkosten für diese Gesellschaftsform niedrig angesetzt seien. Bei der Gründung inkl. Einlage von € 10000,00 erhielt ich eine Rechnung i.H.v. 179,00. Dann hatte ich noch zwei zeitlich unabhängige Kapitalerhöhungen à € 5000.00, die mir jeweils!!! mit über € 400,00 berechnet wurden. Gesamtkosten also über € 1000,00!! Kann dies in Ordnung sein? Falls nicht, möchte ich dem jeweiligen Anwalt die drei Rechnungen zur Überprüfung übersenden. Gruß!

4. April 2011 | 18:10

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass bei Gründung der UG ein Musterprotokoll verwendet worden ist. Daher waren die Notarkosten entsprechend gering. Diese Gebührenermäßigung folgt aus § 41 d KostO , wonach der Mindestgeschäftswert von 25.000 EUR nicht gilt für die Gründung einer UG bei entsprechender Verwendung des Musterprotokolls.

Zu beachten ist aber, dass die geringeren Notarkosten für die GRÜNDUNG der Gesellschaft vorgesehen sind und die UG insoweit von Gesetzes wegen priveligiert worden ist. Für weitere Notarangelegenheiten im Rahmen der weiteren Aktivitäten der Gesellschaft -wie Erhöhungen des Stammkapitals in Ihrem Fall - gilt diese Ermäßgigung nach der Kostenordnung für Notare nicht mehr.

Es kann daher durchaus sein, dass die Kostenrechnungen in Ordnung sind. Abschliessend beurteilen lässt sich dies aber erst anhand einer Überprüfung der Rechnungen und der darin enthaltenen Positionen selbst. Sofern Sie eine Prüfung wünschen, nehmen Sie gern per Telefon oder email Kontakt zu meiner Kanzlei auf. Ein Notariat ist hier in Bürogemeinschaft angeschlossen, so dass eine Überprüfung unproblematisch möglich ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(775)

Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Grundstücksrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER