Ich bin Eigentümer einer Wohnung auf die mein Vater lebensanebges Niesbrauchrecht hat...nun wollen wir diese vermieten und das Geld meinem Vater zukommen lassen.Wenn mein Vater diese Mieteinnahmen nicht versteuert,bin ich dann haftbar zu machen wenn ich für ihn mit einer Verwaltervollmacht die Wohnung vermiete und Nebenkostenabrechung für ihn vornehme und mir Geld zurücklege für Reparaturen .?Da er im Ausland seinen Lebensabend verbringen möchte und damit nicht vor Ort ist.
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Sie sollten in der Vollmacht (Verwaltervollmacht) ausschließen, dass Sie auch für Steuerangelegenheiten verantwortlich sind, dann gehen Sie hier ganz sicher.
Selbst aber, wenn Sie dies nicht täten, würde ich meinen, dass man aus einer solchen privaten Verwaltervollmacht nicht schließen kann, dass auch die Steuererklärung davon umfasst sein soll.