Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Aufenthaltsrecht aus der Niederlassungserlaubnis ist von Gesetzes wegen unbefristet. Es muss also nicht regelmäßig mit einem entsprechenden Antrag verlängert werden.
Unabhängig davon sind die Dokumente aktuell zu halten. Diese sind also in der Tat zu erneuern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 707280
Web: http://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Hallo Herr Geißlreiter,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass die Dokumente aktuell gehalten werden ist klar. Der unbefristete Aufenthaltstitel ist durch die abgelaufenen Dokumenten aber gar nicht gefährdet und kann dadurch nicht widerrufen oder erlöscht werden. Stimmt das? Droht bei abgelaufenem Pass und Ausweis eine Strafe bzw. ein Bußgeld? Ggf. welche? und ist sie von der Dauer abhängig (Zeitraum seit dem die Dokumente ungültig geworden sind)?
Danke und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
es geht allenfalls um Ordnungswidrigkeiten nach § 98 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ein blauer Pass wird aber von der Ausländerbehörde selbst ausgestellt, ebenso der neue eAT. Hier werden Sie nichts zu befürchten haben. Sie sollten gleichwohl jetzt bei der Behörde vorsprechen.
Ansonsten haben Sie mich richtig verstanden!
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt