Hallo, mein Freund ist Asylant und hat aber bereits eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Wir haben festgestellt dass sein blauer Pass sowie sein Ausweis beide seit einiger Zeit abgelaufen sind. Hat das eine Wirkung auf seinen unbefristeten Aufenthaltstitel oder bleibt der Titel unberührt? Reicht es wenn er seine Dokumente erneuert? Danke und viele Grüße
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Aufenthaltsrecht aus der Niederlassungserlaubnis ist von Gesetzes wegen unbefristet. Es muss also nicht regelmäßig mit einem entsprechenden Antrag verlängert werden.
Unabhängig davon sind die Dokumente aktuell zu halten. Diese sind also in der Tat zu erneuern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rückfrage vom Fragesteller1. November 2022 | 17:50
Hallo Herr Geißlreiter,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass die Dokumente aktuell gehalten werden ist klar. Der unbefristete Aufenthaltstitel ist durch die abgelaufenen Dokumenten aber gar nicht gefährdet und kann dadurch nicht widerrufen oder erlöscht werden. Stimmt das? Droht bei abgelaufenem Pass und Ausweis eine Strafe bzw. ein Bußgeld? Ggf. welche? und ist sie von der Dauer abhängig (Zeitraum seit dem die Dokumente ungültig geworden sind)?
Danke und freundliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. November 2022 | 19:13
Sehr geehrter Fragesteller,
es geht allenfalls um Ordnungswidrigkeiten nach § 98 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ein blauer Pass wird aber von der Ausländerbehörde selbst ausgestellt, ebenso der neue eAT. Hier werden Sie nichts zu befürchten haben. Sie sollten gleichwohl jetzt bei der Behörde vorsprechen.