Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sehr geehrte Fragesteller,
ich kann Sie beruhigen. Die unbefristete NL-erlaubnis wird nicht widerrufen, nur weil der Pass abgelaufen ist.
Ihr Freund sollte aber einen neuen Pass beantragen. Diesen benötigt er spätestens für die Heirat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.03.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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Web: http://www.arianehansen.de
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Danke für Ihre Antwort, jedoch steht im Gesetzbuch das die Ausländerbehörde bei nicht gültigem Pass sehr wohl die Niederlassungserlaubnis widerrufen kann. Also würde uns das wohl doch drohen.
Und meine zweite Frage war : selbst wenn eine Niederlassungserlaubnis widerrufen wird, kann ich nach der heirat meinen ehemann trotzdem wieder zu mir holen? auch wenn seine niderlassungserlaubnis widerrufen wird? (oder darf er mit widerruf der niederlassung nie wieder nach deutschland einreisen)?
Da der Ausländerbehörde bislang offensichtlich nicht aufgefallen ist, dass Ihr Freund keinen gültigen Pass hat, würde ich Ihrem Freund raten, möglichst schnell einen neuen Pass zu beantragen.
Gründe für einen Widerruf liegen m.E. nur dann vor, wenn ihr Freund nach Aufforderung durch die Ausländerbehörde keinen neuen Pass erlangt. Diese Situation ist bei ihm momentan nicht gegeben.
Ein strafbares Verhalten kann ich aufgrund Ihrer Schilderung nicht erkennen.
Wenn die Niederlassungserlaubnis entzogen werden sollte, kann er sie unter den Voraussetzungen des § 9 AufenthG
wiedererlangen.
Ich sehe zudem nicht, warum Ihr Freund ausreisen muss. Es gibt keinerlei Aufforderung von der Ausländerbehörde.
Also: er soll seinen Pass beantragen und dann können Sie auch heiraten.