Mit unserem Landwirtschaftsbetrieb in Deutschland haben wir einen Vertrag mit einer niederländischen Baufirma über die Errichtung einer Lagerhalle abgeschlossen. Der Vertrag ist sehr schmal und einfach gehalten, es sind nur sehr sehr wenige Sachen geregelt. Auf unseren Wunsch wurde ein konkretes Fertigstellungsdatum im September benannt an dem das Lager "für die Ernte bereit" also fertig sein soll. Wir sind darauf angewiesen, da uns natürlich existenzbedrohliche Schäden entstehen, wenn unsere Kartoffeln im Boden vergammeln und nicht geerntet werden können, weil wir keine Lagerhalle haben.
Neben einer sehr schmalen Beschreibung des Leistungsumfang, dem Verweis auf eine Zeichnung und verschiedenen Zahlungsterminen, beinhaltet der Vertrag den Hinweis "Für unsere Verkäufe und Leistungen gelten die AVA 2023 Verdingungsordnung für Bauleistungen", offensichtlich niederländische "AGB" oder so etwas. Diese wurden uns nicht ausgehändigt.
Es zeichnet sich ab, dass die Baufirma ihre terminlichen Zusagen nicht einhalten kann, der Fortschritt liegt bei etwa 20 %. Der Grund dafür ist offensichtlich Überforderung, es wurden mehr Aufträge angenommen als abgearbeitet werden können. Teile und Gewerke werden zu spät bestellt.
Wir würden natürlich gerne den siebenstelligen Kaufpreis mindern am Ende. Welche Rechte ergeben sich in dieser Hinsicht aus dem Vertrag in dieser Konstellation? Müssen wir dafür zum jetzigen Zeitpunkt schon etwas beachten?