Guten Tag,
ob Ihnen Schadensersatz zusteht, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und, falls solche nicht existieren, von den gesetzlichen Regelungen ab:
Wenn im Bauvertrag Verzugsfolgen, z.B. in Form von Vertragsstrafen o.ä. vereinbart sind, gelten diese Regelungen vorrangig.
Ansonsten muss, um überhaupt zu Schadensersatzansprüchen zu kommen, der Bauunternehmer mit einer Vertragsleistung in Verzug sein. Im Zweifel sollten Sie die Leistung anmahnen und eine Frist setzen.
Wenn durch den Verzug ein nachweisbarer Schaden entsteht (z. B. zusätzliche Finanzierungskosten oder Mietkosten), könnte dieser ersetzt werden, § 280 Abs. 1 BGB.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den Schaden konkret darzulegen und nachzuweisen. Eine Pauschale pro Tag können Sie nicht einseitig fordern, wohl aber mit dem Unternehmer vertraglich vereinbaren.
Um Ihre konkrete Anspruchshöhe zu berechnen, sollten Sie die entstandenen Mehrkosten ermitteln und diese als Verhandlungsbasis nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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