Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bussgelder sind in der Regel in einem Rahmen angelegt; ob dies in Mainz "fest" mit 500 Euro oder bis 500 Euro geregelt ist, lässt sich von hier nicht beurteilen. In dem letzten Verfahren, welches ich wegen Verletzung der Meldepflicht bearbeitet habe, betrug das Bussgeld 50 Euro. Dazu kommen jedoch noch Verwaltungskosten in Höhe von etwa 27 Euro.
Einen Mietvertrag müssen Sie bei der Anmeldung nicht vorlegen. Oftmals wird die Meldung ( die verspätet erfolgt ) "ab sofort" getätigt - dies ist zwar nicht wahrheitsgemäß, doch fehlen der Stadt oft Mittel und Wege, dies zu überprüfen. Wenn Sie sich also ab jetzt in Mainz melden, hätte dies keine Konsequenzen. Wäre Ihr Lebensmittelpunkt bisher nicht hier gewesen, wäre die Meldung sogar richtig, wenn Sie den lebensmiitelpunkt erst jetzt verlagern. Das Unterhalten einer Wohnung allein ist noch kein Beweis für den lebensmittelpunkt, da Sie theoretisch in jeder deutschen Stadt eine Wohnung mieten können, ohne sich dort zu melden oder Steuer zu zahlen.
Wenn Sie sich rückwirkend melden, müssen Sie mit einem Bussgeld rechnen, welches sich- nach einer Anhörung- an Ihrem Einkommen und der Dauer der Ordnungswidrigkeit messen wird. Dies hat mit der Zweitwohnsitzsteuer zunächst nichts zu tun, da diese für eine Zweitwohnung gilt- also wenn Sie zusätzlich zur Wohnung bei den Eltern Mainz nur als Zweitwohnsitz melden. Melden Sie sich jetzt mit Erstwohnsitz um, passiert steuerrechtlich nichts.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Asthoff,
vielen herzlichen Dank für Ihre kompetente und verständliche Antwort.
Mainz verlangt tatsächlich, als eine der wenigen Städte, die Vorlage eines Mietvertrages (siehe Internetpräsenz und leider auch meine eigene Erfahrung auf dem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt).
Daher würde bei einer Ummeldung zwangsläufig rückwirkend gerechnet.
Das Bußgeld wird "bis" 500€ geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte mailen Sie mir den genannten Link- ich finde als Information lediglich "ggf. Miet- oder Kaufvertrag". Dies wäre nicht verbindlich. Ob Sie ´ggf.´bisher gependelt sind und die Wohnung dort nur für Wochenenden unterhalten haben, wird ihnen die Stadt nicht nachweisen können.
Wenn Sie denoch wahrheitsgemäß die versäumte Meldung angeben, können Sie - ggf. mit einer eindrucksvollen Schilderung- auf die Festsetzung eines niedrigen Bussgeldes hinwirken. Das freiwillige Nachholen und die Formulierung einer reuigen, einsichtigen Einstellung wirken hier oft positiv.