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Zweitwohnung in Frankfurt - Nicht gemeldet?

13. August 2009 16:03 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Ich habe seit 2 jahren eine Zweitwohnung in FFM, jedoch habe ich bislang dort den Zweitwohnsitz nicht gemeldet. ZU Beginn habe ich den versuch gestartet, aber w/Überfüllung und Warterei beim Einwohnermeldeamt habe ich es dann 2 Mal aufgegeben und irgendwie dann auch versäumt einen erneuten Anlauf zu starten. Nunmehr habe ich von meinem Finanzamt in Heidelberg eine Nachricht erhalten, dass sie die Steuererklärung 2008 an das zuständige Finanzamt in FFm geschickt haben.
Frage 1: kann es nun zu problemen mit dem Finanzamt in Frankfurt kommen, da ich dort nicht gemeldet bin
Frage 2: Wie hoch ist die Strafe, wenn ich jetzt die Meldung der Zweitwohnung vornehme bzw. mit welchen konsequenzen und Kosten muß ich rechnen?

Vielen Dank

Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Finanzamt dürfte es keine ernsthaften Probleme geben. Zwar könnte es zu Rückfragen kommen, insbesondere wenn Sie beispielsweise die nicht gemeldete Wohnung steuerlich geltend gemacht haben, jedoch könnten Sie dann anderweitige Nachweise dafür bringen, dass Sie wirklich dort gewohnt haben. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass das Finanzamt eine Meldung an die Stadt vornimmt.

Wenn Sie der Stadt jetzt offenbaren, dass Sie bereits länger eine Zweitwohnsitz haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Das Nichtanmelden stellt einen Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Hessisches Meldegesetz dar, was nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Gemäß § 17 OwiG kann die Geldbuße zwar theoretisch bis zu 1.000 EUR betragen, realistisch ist jedoch ein Betrag zwischen 20 und 70 EUR.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

www.anwalt-naumburg.de

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