Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Finanzamt dürfte es keine ernsthaften Probleme geben. Zwar könnte es zu Rückfragen kommen, insbesondere wenn Sie beispielsweise die nicht gemeldete Wohnung steuerlich geltend gemacht haben, jedoch könnten Sie dann anderweitige Nachweise dafür bringen, dass Sie wirklich dort gewohnt haben. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass das Finanzamt eine Meldung an die Stadt vornimmt.
Wenn Sie der Stadt jetzt offenbaren, dass Sie bereits länger eine Zweitwohnsitz haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Das Nichtanmelden stellt einen Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Hessisches Meldegesetz dar, was nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Gemäß § 17 OwiG kann die Geldbuße zwar theoretisch bis zu 1.000 EUR betragen, realistisch ist jedoch ein Betrag zwischen 20 und 70 EUR.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
www.anwalt-naumburg.de
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte