Sehr geehrter Fragesteller,
ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie wissentlich den Nebenwohnsitz nicht gemeldet haben. Hier liegt die Sachlage allerdings in der Form, dass es sich um ein Behördenversehen handelte und die Behörde bei dieser Behauptung nachzuweisen hat, dass dem nicht so wahr. Andernfalls wäre es kaum erklärlich, warum Sie dann direkt zur Behörde gehen und den Fall quasi "auffliegen lassen".
Gehen Sie daher davon aus, dass auch kein Bußgeld erhoben werden wird. Schlimmstenfalls liegt dieses im Bereich von 300-500 Euro.
Sofern Sie einen Anhörungsbogen diesbezüglich erhalten sollten, sollten Sie die Umstände von damals erklären und beantragen, das Verfahren einzustellen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt