Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen und kann daher auch von einem Unternehmen auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Insofern wäre grundsätzlich auch eine Weiternutzung in identischer oder veränderter Form durch Ihr neu gegründetes Unternehmen möglich. Dabei kommt es aber auch darauf an, wer die Rechte an der Marke hat und ob diese auf Sie übertragen wird oder im exklusiven Eigentum der GmbH bleibt und mitverkauft wird. Wenn die Marke im exklusiven Eigentum der GmbH bleibt, dann dürfen Sie die Marke mit Ihrem Unternehmen nicht für identische und vergleichbare Produkte nutzen - auch nicht in leicht abgeänderter Form, wenn dennoch eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken bestehen sollte. Entscheidend dabei ist auch, wie unterscheidungskräftig die Marke ist. DreamImmobilien z.B. hätte nur eine sehr geringe Kennzeichnungskraft für Immobiliendienstleistungen und es können bereits geringe Abweichungen in Wort oder grafischer Gestaltung ausreichen, um eine Verwechslung auszuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Ich möchte zum Verständnis noch hinzufügen: ich habe nicht vor, die Rechte abzukaufen oder übertragen zu lassen, da ich einem Streit über Wert des Unternehmens und somit der Höhe des Kaufpreises der anderen Hälfte unseres Unternehmens aus dem Weg gehen möchte. Anders gesagt: wir sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Marke einen hohen Einfluss auf den Umsatz hat. Trotzdem wäre der charmanteste Weg für mich, die Marke leicht verändert zu übernehmen - ohne Rücksprache mit dem Mitgesellschafter
Da ich die Antwort missverständlich aufgenommen habe freue ich mich nochmals auf eine konkrete Antwort:
Ist es möglich, die Wort- und Bildmarke (welche nicht eingetragen sind) exakt oder mit leichter Abänderung in meinem neuen Unternehmen weiterzuführen, ohne, dass ich die schriftliche Genehmigung meines Mitgesellschafters einhole? Selbstverständlich werde ich ihn informieren, ich werde jedoch kein Geld für die Rechte bezahlen.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn die GmbH die Rechte an der Marke besitzt (Markenschutz kann auch ohne Eintragung entstehen, dies müsste man dann konkret prüfen) und die Marke ausreichend unterscheidungskräftig ist, kann Ihnen die Gesellschaft die Nutzung einer identischen oder verwechslungsfähig ähnlichen Marke für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen untersagen.
Mit besten Grüßen