Sehr geehrter Fragesteller,
Hier kommt es entscheidend auf die Regelung des Vertrages an
Steht in diesem lediglich 4/24 , so gilt dies als vertraglich vereinbart.
Sie sollten zudem schauen, ob in dem Vertrav eine Klausel in Bezug auf mündliche Nebenabreden enthalten ist.
Meist ist eine solche Klausel enthalten, wonach mündliche abreden wirkungslos sind.
Die schauen aus dem Vertrag zu kommen ohne kennt is des genauen Inhaltes sind anhand ihrer Angaben als sehr gering einzuschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Jasmin Enzweiler
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