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Neues Mpu Gesetz, man bekommt nach 5 Jahren seinen Führerschein Wieder. Stimmt das ?

15. August 2010 13:50 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Zusammenfassung

Bekomme ich meinen Führerschein automatisch nach 5 Jahren zurück?

Es gibt kein Gesetz, das nach 5 Jahren ohne Antragstellung eine automatische Wiedererteilung des Führerscheins ermöglicht. Die Notwendigkeit einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) richtet sich nach der Verwertbarkeit der Vorbelastungen im Verkehrszentralregister (VZR). Die Tilgungsfrist im VZR beträgt zwischen 5 und 10 Jahren, beginnt aber erst mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu laufen, spätestens jedoch nach fünf Jahren. Dies bedeutet, dass Vorbelastungen mindestens 10, manchmal sogar 15 Jahre wirksam bleiben können, in denen eine MPU gefordert werden kann. Erst nach Ablauf dieser Fristen kann der Führerschein neu beantragt werden, da der Akteneintrag nach 15 Jahren gelöscht wird und nicht mehr verwendet werden kann.

Hallo ich habe eine Frage,
habe gerade gehört, wenn man sein Führerschein weg hat und sich 5 Jahre quasi nicht drum gekümmert hat, sprich man war bei keine MPU und hat auch keinerlei Änträge gestellt, würde man seinen Füherschein nach 5 Jahren wieder bekommen.

Stimmt das ?

Ich habe meinen Führerschein vor ca. 7 Jahren entzogen bekommen.
Nicht wegen Alkohl oder Drogen.

Die Letzte MPU ist jetzt 4,5 Jahre her.
Seit dem habe ich mich auch nicht mehr drum gekümmert.

Dann würde ich ja laut dem neuen gesetz meine Fahrerlaubnis in einem Halben ja wieder bekommen.

Wenn das so wäre, welche vorraussetzungen muss ich erfüllen, wenn das Gesetz stimmt.

Ich bitte um Antwort

Danke

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Zunächst einmal ist es unzutreffend, dass es ein entsprechendes neues Gesetz gibt. Dies ist nicht der Fall.

Die Forderbarkeit einer MPU richtet sich nach der Verwertbarkeit der Vorbelastung im VZR. In diesem Zusammenhang wäre es noch relevant, weswegen Ihnen seinerzeit die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ob nach der letzten MPU Ihrerseits eine Antragsrücknahme oder eine Versagung durch die Behörde erfolgte. Teilen Sie dies bitte im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ergänzend mit.

Die Tilgungsfrist im VZR beträgt zwischen 5 und 10 Jahren (§ 29 Abs. 1 StVG ). Diese Frist beginnt jedoch erst mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu laufen, spätestens jedoch nach fünf Jahren (§ 29 Abs. 5 StVG ).

In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Vorbelastungen mind. 10, wenn nicht gar 15 Jahre zu Ihren Lasten wirken und eine MPU entsprechend gefordert werden kann.

Insoweit wäre ein MPU-freier Erwerb frühestens in drei Jahren, ich befürchte aber, erst in 10,5 Jahren, möglich.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und stehe für Ergänzungen, im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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