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Neueinzug//Nach drei Wochen Strom Abschaltung durch den Grundversorger

18. März 2019 22:48 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Strom abgestellt - Schadensersatz

Guten Abend!
24.02.–Schlüßelübergabe für die neue Wohnung
27.02. – Anmeldung bei dem Stromanbieter unserer Wahl (folgend TE genannt)
28.02. – Bestätigung der Bestellung vom Stromanbieter TE

13.03. – Erhalt im Briefkasten eines Schreibens vom heimische Stromgrundversorger (der teuerste in der Gegend) mit der Drohung am 18.03. den Strom abzuschalten, wenn wir uns bis zum 15.03. nicht mit ihnen in Verbindung setzen. Das Schreiben ist ohne Ansprechpartner und Unterschrift erstellt.

13.03. – auf Anfrage beim TE kommt eine Ansage, dass sie eine Antwort des heimischen Grundversorgers abwarten und bis jetzt nichts von ihm gehört haben (max. Berabeitungzeit 10 Tage)
13.03. – wir melden uns telefonisch beim heimischen Grundversorger und klären die auf über unser Neueinzug und bereits abgeschloßenen Vertrag mit TE. Unsere Personaldaten, Datum des Einzuges und Zählernummer werden telefonisch aufgenommen.

18.03. 9 Uhr – Strom wird abgestellt.
18.03. Anfrage bei TE: die Anfrage wurde vom Grundversorger abgelehnt mit der Begründung: die Grundversorgung wurde gekündigt.
18.03. Anfrage bei dem heimischen Grundversorger: es hat nie eine Anfrage von TE gegeben und wir sind nicht im System zu finden.

18.03. 13 Uhr – Eine Mitarbeiterin der heimischen Energieversorger klingelt bei uns an der Tür, schaltet den Strom wieder an und weißt uns daraufhin, dass wir selber schuld sind.

Frage: was kann man rechtlich unternehmen und wie hoch sind die Chancen auf Erfolg?!
Was mich am meisten ärgert: Ich konnte den ganzen Vormittag nicht arbeiten und war am telefonieren und recherchieren und mein Freund hatte vom 9:00 – 9:20 ein telefonisches Jobinterview und in dem Moment ist sein Rechner ausgegangen und er konnte auf seine digitalen Dokumente nicht zugreifen.

Das ganze hat uns eine Menge Nerven gekostet und ich würde am liebsten meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und rechtlich gegen den Grundversorger vorgehen (damit sie sich so etwas mit zukünftigen Neueinzüglern nicht mehr erlauben).

Meine Recherche hat ergeben: Man hat 6 Wochen nach dem Einzug, um sich für einen Stromanbieter zu entscheiden. Und dazu kommt, dass in einem Haushalt mit einer Schwangeren kein Strom abgeschaltet werden darf (trifft auf unsere Familie zu).

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können Schadensersatz dann geltend machen, wenn Sie den konkreten Schaden nachweisen können. Hierzu zählen Auslagen, entgangener Gewinn und materieller Schaden. Die Nerven, die Sie gelassen haben, und was verständlich ist, leider nicht.

Ich kann Ihren Ärger verstehen, aber wenn Sie nichts Konkretes an Schaden haben, dann sehe ich da leider keine Chance. Sie sind in der Beweispflicht.

Tragen Sie noch nach, was konkret als Schaden vorliegt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2019 | 00:46

Abgesehen vom Schadenersatz finden Sie das Vorgehen des Stromgrundversorgers rechtens?! Und kann ich dagegen rechtlich vorgehen?!

Vielen Dank im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2019 | 09:56

Das Verhalten des Stromanbieters war falsch, durchaus, und auch ärgerlich, aber weitere rechtlichen Sanktionen außer dem Schadensersatz gibt es für Sie nicht.


Ggf. könnten Sie Strafanzeige stellen, aber auch da müssten Sie einen Vorsatz der bewussten Schädigung/Nötigung - also, dass die Sie als konkrete Person bewusst nötigen oder schädigen wollten - nachweisen (und den sehe ich hier nicht).

Wenden Sie sich ggf. an die Verbraucherzentrale, die haben mehr Sanktionsmöglichkeiten, als Sie als Privatperson.

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