Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können Schadensersatz dann geltend machen, wenn Sie den konkreten Schaden nachweisen können. Hierzu zählen Auslagen, entgangener Gewinn und materieller Schaden. Die Nerven, die Sie gelassen haben, und was verständlich ist, leider nicht.
Ich kann Ihren Ärger verstehen, aber wenn Sie nichts Konkretes an Schaden haben, dann sehe ich da leider keine Chance. Sie sind in der Beweispflicht.
Tragen Sie noch nach, was konkret als Schaden vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Abgesehen vom Schadenersatz finden Sie das Vorgehen des Stromgrundversorgers rechtens?! Und kann ich dagegen rechtlich vorgehen?!
Vielen Dank im Voraus!
Das Verhalten des Stromanbieters war falsch, durchaus, und auch ärgerlich, aber weitere rechtlichen Sanktionen außer dem Schadensersatz gibt es für Sie nicht.
Ggf. könnten Sie Strafanzeige stellen, aber auch da müssten Sie einen Vorsatz der bewussten Schädigung/Nötigung - also, dass die Sie als konkrete Person bewusst nötigen oder schädigen wollten - nachweisen (und den sehe ich hier nicht).
Wenden Sie sich ggf. an die Verbraucherzentrale, die haben mehr Sanktionsmöglichkeiten, als Sie als Privatperson.