Sehr geehrter Ratsuchender,
die Voraussetzungen zur Bebauung im Außenbereich sind in § 35 BauGB abschließend geregelt. Der Prüfungsaufbau hier ist wie folgt:
Nach § 35 II BauGB sind sonstige Belange genehmigungsfähig, wenn nicht zuvor die Voraussetzungen aus § 35 I BauGB erfüllt sind. Auf § 35 II BauGB kann insoweit nicht zurück gegriffen werden, da der Pferdestall bereits in Absatz I geregelt ist.
Nach § 35 I Nr. 1 BauGB wird der land- und forstwirtschaftliche Betrieb genannt, unter welchen ja erst einmal der Pferdestall fallen kann. Aber der bisherige Betrieb scheint ja wohl auf den Milchviebetrieb ausgerichtet zu sein, so daß der Pferdestall wohl nicht zwangsnotwendiger Weise hier einen Nebenbetrieb darstellen kann.
Auch greift hier nicht § 35 I Nr. 4 BauGB, wonach eine Genehmigung des Pferdestalls wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, es sei denn, es handelt sich um die Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer baulichen Anlage zur Tierhaltung. Das ist hier der Fall mit dem Pferdestall, so daß auf diese Norm auch nicht zurück gegriffen werden kann.
Ich bin der Auffassung, daß man das Vorhaben einfach mal beantragen kann. Je nach Ermessen der Behörde ( in der Ausübung ) können Sie hiermit Erfolg haben oder auch nicht. Es ist ein grenzwertiges Vorhaben, was wohl von einer Einzelfallprüfung abhängt.
Tendenziell neige ich dazu, daß es hier Genehmigungsschwierigkeiten geben wird, aber...versuchen Sie es einfach.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
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