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Networkmarketing Shop

8. September 2006 12:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Sehr geehrte/r Anwältin/Anwalt,

ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung folgender Frage.:

Es handelt sich um einen Networkmarketing Internetshop, indem Waren verkauft werden und in der Struktur bis in die 6. Ebene verdient werden soll.

Darf man von neuen Vertriebspartner z.B. 89,00 Euro für ein Startpaket (Werbematerial und Produkte) verlangen, an dem die übergeordnete Struktur mitverdient, da auch (wie sonstige Waren) das Startpaket einfach im Shop eingekauft wird?

Das heißt, Vertriebspartner kann man nur werden, wenn man das Startpaket im Shop erwirbt, sonst kann man nur als Kunde an dem Shop teilnehmen, ohne etwas verdienen zu können.

Wäre dieses Vorgehen erlaubt?

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:

Ihr Frage ist sehr kurz zu beantworten : JA

Dies ist bei derartigen Strukturen sogar üblich.

Man sollte sich nur überlegen, ob eswirtschaftlich sinnvoll ist.

Rechtliche Grenzen gibt es in diesem Zusammenhang nur im Rahmen der Sittenwidrigkeit oder Treu und Glaubens.

Allerdings sind derartige Verstöße nach den mir vorliegeden Informationen nicht ersichtlich.


Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.

Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Sascha Tawil
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
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