gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:
Ihr Frage ist sehr kurz zu beantworten : JA
Dies ist bei derartigen Strukturen sogar üblich.
Man sollte sich nur überlegen, ob eswirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtliche Grenzen gibt es in diesem Zusammenhang nur im Rahmen der Sittenwidrigkeit oder Treu und Glaubens.
Allerdings sind derartige Verstöße nach den mir vorliegeden Informationen nicht ersichtlich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Tawil
Rechtsanwalt
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