Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Bei einer GmbH & Co. KG muss eine Insolvenz bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit angemeldet werden.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch im November 2008 bereits Insolvenzreife bestanden hat.
Der Tatbestand des Betruges liegt insoweit nahe, so dass Sie zunächst eine Strafanzeige erstatten sollten.
Der nächste Schritt wäre, in Erfahrung zu bringen wer zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Nach meiner Kenntnis ist dies die Kanzlei Dr. Beck und Partner aus Nürnberg. Dort müssten Sie Ihre Forderung anmelden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth