Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die SCHUFA speichert auch nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Löschung nochmals für 3 Jahre. Eine vorzeitige Löschung werden Sie daher nicht erreichen können.
Bei der SCHUFA heißt es dazu:
"Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird."
Eine vorzeitige Löschung wird also nicht möglich sein, so dass Sie nur die Option haben werden, entweder eine Wohnung anzumieten, bei der der Vermieter keine SCHUFA-Auskunft sehen möchte - oder aber ihn über den Abschluss des Insolvenzverfahrens zu informieren und darüber, dass keine Forderungen mehr bestehen, die Löschung aber erst nach 3 Jahren erfolgt.
Anderer Optionen sehe ich leider nicht.
Ich hoffe trotzdem, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht