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Negative Schufa

24. November 2008 16:26 |
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Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Ich bin ca. 2002 in die Verbraucherinsolvenz gegangen.
Diese wäre ca. 2010 erledigt gewesen, habe mich aber in der Zwischenzeit wieder aufrappeln können und einen vorzeitigen Vergleich in der WVP erzielt. D.h. alle Zahlungen an die Gläubiger sind geflossen, entsprechende Schreiben von den Gläubigern an das Amtsgericht zwecks Bereinigung der Gläubigertabelle sind raus und liegen alle dem Amtsgericht vor. Nun dauert es wohl eine Zeit bis alles verarbeitet ist. Das eigentliche Problem besteht darin, das meine Ehe diese turbulenten Zeiten nicht überstanden hat und ich auf Wohnungssuche bin und es zeichnet sich ab, das mit negativer Schufa, trotz Mietbürgen und Sicherheitsleistung nichts zu holen ist.
Habe hier wirklich ein existenzielles Problem, da auch ein temporäres Weiterleben mit meiner Noch-Ehefrau unmöglich ist.
Sollte das Amtsgericht an den Punkt kommen, den Prozess der Bereinigung abgeschlossen zu haben, wurde mir gesagt das der Eintrag zwar als "Erledigt" aber noch für weitere 3 Jahre bestehen bleibt. Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe, da ja ein Forderungsverzicht seitens der Gläubiger schriftlich vorliegt.
Unabhängig davon, sollte das Amtsgericht mal fertig werden, dann wäre das ja auch eine vorzeitige Restschuldbefreiung.
Bitte um Optionen, mir steht wirklich das Wasser bis zum Hals.

24. November 2008 | 20:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die SCHUFA speichert auch nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Löschung nochmals für 3 Jahre. Eine vorzeitige Löschung werden Sie daher nicht erreichen können.

Bei der SCHUFA heißt es dazu:

"Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird."

Eine vorzeitige Löschung wird also nicht möglich sein, so dass Sie nur die Option haben werden, entweder eine Wohnung anzumieten, bei der der Vermieter keine SCHUFA-Auskunft sehen möchte - oder aber ihn über den Abschluss des Insolvenzverfahrens zu informieren und darüber, dass keine Forderungen mehr bestehen, die Löschung aber erst nach 3 Jahren erfolgt.

Anderer Optionen sehe ich leider nicht.

Ich hoffe trotzdem, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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