Sehr geehrte Fragestellerin,
der Wasservrbrauch ist jeweils verbrauchsabhängig zu berechnen. Für die Erfassung des Verbrauches ist der Vermieter zuständig. Er muss im Zweifel nachweisen, wieviel Wasser verbraucht worden ist. Kommt es zu unerklärlich hohem Verbrauch, muss der Vermieter darüberhinaus beweisen, dass der Verbrauch nicht aufgrund eines undichten Rohrleitungssystems, eines defekten Wasserzählers, einer undichten Wasserentnahmestelle oder einer fehlerhaften Abrechnung oder Datenverarbeitung hervorgerufen wurde (LG Mannheim ZMR 89, 336). Sie sollten daher die Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren, sondern den Vermieter auffordern, den Verbrauch und dessen ordnungsgemäße Erfassung nachzuweisen. Aufgrund Ihrer Angaben bzgl. der defekten Wasseruhr wird ihm das jedoch relativ schwer fallen. Im Zweifel sollten Sie daher auf keinen Fall mehr als den gewöhnlichen Verbrauch, soweit dieser korrekt erfaßt worden ist, zahlen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Christian Joachim