mein Vermieter hat bisher für die von ihm selbst erbrachte Gartenarbeit 14,-€/ Std. in den Nebenkostenabrechnung angesetzt.
In diesem Jahr hat hat er die Kosten auf 24,-€/ Std. erhöht, ohne dafür eine Begründung zu haben.
"24,-€ ist ein guter Preis. Eine Fa. wäre ja schließlich noch teurer."
Das Mähen der Rasenfläche hinter dem Haus hat er gar mit 44,-€ / Stunde angegeben.
Es handelt sich um ein 2-Familienhaus. Selbst wenn die o.a. Summen halbiert werden, ergibt sich für mich schon allein aus der Gartenpflege eine erhebliche Nachzahlung von mehreren hundert Euro.
Wie kann ich dem Vermieter gegenüber argumentieren, dass er zumindest bei dem bisherigen Ansatz von 14,-€ bleibt?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich darf der Vermieter seine Eigenleistungen berechnen. Als Stundenlohn darf er den Betrag ansetzen, den er für eine gleichwertige Leistung eines Dritten also z.B. eines Unternehmens bezahlt hätte.
Sie sollten also einmal bei entsprechenden Firmen nachfragen, welcher Stundenlohn für die geleisteten Arbeiten zu zahlen wäre - liegt der Preis unter 24 bzw. 44 EUR pro Stunde, müssen Sie diese Kosten auch nicht tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller14. September 2022 | 15:49
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
wenn ich Sie richtig verstehe, ist auch die Änderung des Stundensatzes von 15,-€ auf 24, bzw. 44,-€ korrekt?
Mit freundlichem Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt15. September 2022 | 19:45
Wenn das dem üblichen Satz einer Firma entspricht, darf der Vermieter dies anrechnen.