Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt :
Die Kosten für den Hausmeister müssen Sie tatsächlich bezahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart worden ist.
Sollte dies der Fall sein, was sich ohne Einsichtnahme in den Mietvertrag nicht abschließend beurteilen lässt, ändert zunächst auch der Umstand, dass die Arbeiten, mit weniger Zeitaufwand und kostengünstiger erledigt werden können, hieran zunächst leider nichts.
Es wäre vielmehr Sache der Eigentümer, also auch Ihres Vermieters, dahingehend auf die Hausverwaltung einzuwirken, eine kostengünstigere Lösung zu finden. Sie sollten Ihren Vermieter darauf aufmerksam machen.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine positivere Auskunft geben kann, hoffe aber das ich Ihnen einen ersten Überblick geben konnte!
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
Nino Jakovac
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