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Nachlassvermögen ? Keine Unterlagen

4. Januar 2022 22:11 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo
Wir sind zu viert in einer Erbgemeinschaft.
Wir haben nach sechswöchiger Wartezeit
das Erbe angenommen. Es handelt sich um
Ein kleines Haus und zwei Wälder.
Wir haben auch einen Käufer der alles zusammen kaufen wird. Nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht sollte ich den Erbschein erhalten. Der Erbschein habe ich schon erhalten. Leider sind im
Erbschein nur die Erbquote und die Miterben
angegeben. Ansonsten habe ich keine Unterlagen von der Erbmasse. Angeblich soll ein Bankkonto vorhanden sein.
Meine Frage
Von wem erfahre ich vom Nachlassvermögen.
Bei welchen Geldinstitut ist das Bankkonto
Wer hat den Hausschlüssel
Wir müssten doch ein Nachlassverzeichniss erhalten. Muss ich noch irgendwo Anträge stellen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
G.Säubert

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

um die Antwort auf Ihre Fragen müssen Sie sich durch Inaugenscheinnahme des Nachlasses selbst kümmern, d. h. Unterlagen über die Bankverbindung und das weitere Vermögen werden am letzten Wohnsitz des/der Erblasser/s/in zu finden sein. Den Hausschlüssel werden Sie möglicherweise vom Krankenhaus/Pflegeheim/Beerdigungsinstitut erhalten, das die persönlichen Gegenstände des/der Erblasser/s/in in Verwahrung genommen hat. Ansonsten können Sie auch – nach Absprache mit den Miterben – das Haus aufbrechen lassen und ein neues Schloss einsetzen lassen.

Als Miterbe erhalten Sie kein Nachlassverzeichnis, da es nunmehr Ihr eigenes Vermögen ist, das Ihnen gemeinsam mit den Miterben gehört.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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