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Nachforderung Elternbeitrag Kindergarten

18. Dezember 2008 15:04 |
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Verwaltungsrecht


Sehr geehrte Damein und Herren,

unser Sohn besuchte bis zum August einen Kindergarten in Rheinland-Pfalz. Da er im Augus als sogenanntes Kann-Kind eingeschult wurde, haben wir einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge des letzten Kindergartenjahres gestellt.

Statt der erwarteten Rückerstattung erhielten wir ein Schreiben vom Jugendamt, mit einer Nachfprderung von ca. 2000 Euro.

Beim Abschluss des Betereuungsvertrages mit dem Träger des Kindergartens wurde nach der "Geschwister für die Kindergeld geleistet wird" gefrag. Wahrheitsgemäß haben wir die zwei Geschwister unseres Sohnes angegeben, die zwar nicht bei uns wohnen, die allerdings noch in der Ausbildung sind, und für die demensprechend auch noch Kindergeld geleistet wird, angegeben.

Aufgrund dieser Angaben wurde uns der Elternbeitrag für 3 Kinder in Rechnung gestellt.
Jetzt beruft sich das Jugendamt plötzlich auf das Kindertagesstättengesetz von Rheinland-Pfalz, in dem festglegt ist, dass die Kinder des Haushaltes maßgeblich sind. Auf dieses Gesetz wird aber im Betreuungsvertrag des Kindergartenträgers nirgens hingewiesen.

Auf unser Antwort, dass unserer Auffassung nach Vertrauensschutz besteht, haben wir nun als Antwort bekommen, dass das Kindertagesstättengesetz gilt und dass die Beiträge aufgrund eines privatrechlichen Betreuungsvertrages erhoben wurden.

Wie ist ihre Meinung:
Kann das Jugendamt sich auf ein Gesetz berufen, obwohl im Betreuungsvertrag was anderes abgefragt wird?
Im Betreuungsvertrag steht ausdrücklich "Die Angaben dienen der Ermittlung der Beitragshöhe und können von der zuständigen Behörde überprüft werden". Abgefragt werden "Geschwister des Kindes, für die Kindergeld bezogen wird" und jetzt sagt das Jugendamt wir hätten falsche Angaben gemacht.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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