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Nachbarin droht mit einstweiliger Verfügung - was tun?

| 16. Juni 2013 19:49 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


21:46

Zusammenfassung

Wie soll ich mich verhalten, wenn meine Nachbarin droht, eine einstweilige Verfügung gegen mich zu erwirken, weil ich bei ihr mehrfach klingelte, um mich über Lärm zu beschweren?

Für eine einstweilige Verfügung sind mehr Gründe nötig als nur das gelegentliche Klingeln bei der Nachbarin wegen Lärmbeschwerden. Sollte jedoch ein Hausverbot ausgesprochen werden, sollten sie das Grundstück nicht mehr betreten und bei weiteren Lärmvorfällen die Polizei rufen. Wenn die Klingel außerhalb des Grundstücks der Nachbarin liegt, dürfen sie weiterhin klingeln, wenn Ruhestörungen auftreten.

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe seit einem Jahr eine neue Nachbarin. Sie ist sehr laut und ich wurde auch schon bestohlen.

Aber darum geht es hier nicht.

Heute steht die Dame vor meiner Tür und sagte, sie wäre bei ihrem Anwalt gewesen und würde eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirken, dass ich nicht mehr bei ihr klingeln dürfte.

Ich würde jetzt Post von ihrem Anwalt bekommen und wenn ich nochmal klingel holt sie die Polizei.

Ich muss dazu sagen, dass ich innerhalb eines Jahres insgesamt 5x bei ihr geklingelt habe, weil es eindeutig zu laut und ich wegen des Hausfriedens nicht die Polizei holen wollte.

Ich würde jetzt gerne wissen, wie ich mich jetzt verhalten soll und was evtl. auf mich zu kommen könnte.

Sollte mein Gebot zu niedrig sein, bitte melden.

16. Juni 2013 | 20:23

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

für einen Grund im Wege einer einstweiligen Verfügung bedarf es weitaus mehr, dass Sie ein paar Mal bei Ihrer Nachbarin klingeln und dafür wegen der Ruhestörung auch noch einen rechtlichen Grund haben.

Wenn Sie allerdings jetzt ein Hausverbot bekommen haben, sollten Sie das Grundstück tatsächlich nicht mehr betreten und bei weiteren Vorkommnissen direkt die Polizei anrufen.

Wenn sich die Klingel tatsächlich außerhalb Ihres Grundstückes befindet, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus, dürfen Sie natürlich auch weiterhin bei ihr klingeln, wenn Ruhestörungen innerhalb der Ruhezeiten auftreten.

Aus diesem Grund würde ich die Post von ihrem Anwalt sehr gelassen entgegen sehen.

Wenn Sie ebenfalls weitere Unterstützung in diesem Fall benötigen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2013 | 21:25

Vielen Dank für die beruhigende Antwort.

Die Dame wohnt im selben Mehrfamilienhaus wie ich und zwar direkt über mir.

Eine kleine Frage habe ich noch: Wenn wirklich Post vom Anwalt kommt, würde dann meine Rechtsschutzversicherung eintreten und meinen Anwalt bezahlen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juni 2013 | 21:46

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne kann ich für Sie kostenlos diese Anfrage übernehmen, sofern ein Brief bei Ihnen eintrifft.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 16. Juni 2013 | 22:04

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Juni 2013
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