Sehr geehrte Fragestellerin,
für einen Grund im Wege einer einstweiligen Verfügung bedarf es weitaus mehr, dass Sie ein paar Mal bei Ihrer Nachbarin klingeln und dafür wegen der Ruhestörung auch noch einen rechtlichen Grund haben.
Wenn Sie allerdings jetzt ein Hausverbot bekommen haben, sollten Sie das Grundstück tatsächlich nicht mehr betreten und bei weiteren Vorkommnissen direkt die Polizei anrufen.
Wenn sich die Klingel tatsächlich außerhalb Ihres Grundstückes befindet, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus, dürfen Sie natürlich auch weiterhin bei ihr klingeln, wenn Ruhestörungen innerhalb der Ruhezeiten auftreten.
Aus diesem Grund würde ich die Post von ihrem Anwalt sehr gelassen entgegen sehen.
Wenn Sie ebenfalls weitere Unterstützung in diesem Fall benötigen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Vielen Dank für die beruhigende Antwort.
Die Dame wohnt im selben Mehrfamilienhaus wie ich und zwar direkt über mir.
Eine kleine Frage habe ich noch: Wenn wirklich Post vom Anwalt kommt, würde dann meine Rechtsschutzversicherung eintreten und meinen Anwalt bezahlen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne kann ich für Sie kostenlos diese Anfrage übernehmen, sofern ein Brief bei Ihnen eintrifft.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt