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Muss ein Arbeitnehmer anteilige Kosten für Arbeitskleidung tragen?

26. Februar 2006 14:46 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Kann mein Arbeitgeber(Bau- und Möbeltischlerei/10 Mitarbeiter)eine einheitliche Arbeitskleidung vorschreiben? Die Anschaffungskosten für Jacke,Weste,T-Shirts und Sweat-Shirts soll zur Hälfte der Arbeitnehmer tragen, die Reinigungskosten zu 100 %. Selbst zum halben Preis ist die angebotene Kleidung jedoch nicht gerade billig.
Keiner unserer Arbeitsverträge sieht dies vor. Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Arbeitsverträge dahingehend ergänzt werden?
Wie sieht es dann bei einem mündlichen Arbeitsvertrag aus und wie bei einem Auszubildendem?
Die Alternative des Arbeitgebers ist, dass er jedem Angestellten einen Kittel kostenlos zur Verfügung stellt, den dann jeder tragen müße. Muß ich?
Gruß Marcel.

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Arbeitnehmer ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten, auf eigene Kosten seine Berufskleidung zu reinigen bzw anzuschaffen.

Vielmehr haben Sie Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 675 , 670 BGB , soweit sie eigenes Vermögen im Interesse des Arbeitgebers einsetzt.

Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam.

Ihr Arbeitgeber kann gesetzliche Verpflichtungen und unternehmerische Lasten nicht durch Vertrag auf Sie als Arbeitnehmer abwälzen.

Ihnen könnte auch nicht entgegengehalten werden, Sie hätten einen gebrauchswerten Vorteil, weil sie die Arbeitskleidung evt. zu Hause tragen können.

Der Arbeitgeber muss daher die einheitliche Arbeitskleidung selbst finanzieren und auch die regelmäßigen Reinigungskosten tragen.

Sie als Arbeitnehmer, also auch als Auszubildender, haben jedoch die Verpflichtung, die Arbeitskleidung zu tragen, swoeit der Arbeitgeber eine entsprechende Anweisung gibt.


Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

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