Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Die einzige Möglichkeit ist die Umschreibung des Grundbuchs durch Anlegung eines neuen Grundbuchblattes. Einen entsprechenden Anspruch verneint die Rechtsprechung aber, in den Fällen, in denen die Zwangshypothek rechtmäßig eingetragen worden war (OLG Celle · Beschluss vom 21. Januar 2013 · Az. 4 W 12/13
, BayObLG MDR 1992, 1000
; OLG Düsseldorf NJW 1988, 975
).
Die Voraussetzungen der §§ 23
, 28 GBV
sind nicht erfüllt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Wunsch auf Umschreibung und damit völlige Löschung nur aus Gründen der Kreditwürdigkeit nicht besteht. Die Hypothek ist ja gelöscht, dass Sie vorhanden war bleibt aber weiter sichtbar. Das Grundbuch soll auch frühere Rechtsverhältnisse des Grundstücks anzeigen und diesem Zweck stünde eine Umschreibung entgegen.
Da die Rechtsprechung hier einheitlich ist und auch aktuell bestätigt wurde, sehe ich für Ihren Wunsch leider keine Chance.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Das heisst also ich muss ein lebelang mit einer Kreditunwürdigkeit leben? Das ist ja quasi wie ein negativer Schufaeintrag nur der wird ja auch glaube nach drei Jahren gelöscht. Und auf Umschreibung
in ein neues Blatt habe ich also auch kein Anrecht so wie ich das verstanden habe?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben leider kein Recht auf Grundbuchumschreibung.
Die Hypothek ist gelöscht, im Grundbuch sind aber auch gelöschte Einträge sichtbar. Dies entspricht der Rechtslage. Ob der gelöschte Eintrag Auswirkungen auf die Finanzierung hat, ist letztlich Sache Ihrer Bank.
Sie könnten nur eine Umschreibung durchsetzen, wenn die Hypothek rechtswidrig gewesen wäre. Hiervon gehe ich nach Ihren Angaben nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt