Hallo,habe bei Ebay ein Stromaggregat gesehen,habe sofort den Besitzer angerufen und mit ihm den Kauf für 13000 vereinbart.Habe dann um 11 Uhr 22 eine Bestätigungs Mail gesendet. Um 11 Uhr 45 hat dann ein Pole das Aggregat ersteigert,weil der Besitzer es nicht schaffte die Auktion zu beenden. Frage : Wem steht der Kauf zu ?
MFG. Kerschensteiner
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Kauf
wenn der Kauf am Telefont vereinbart worden ist, haben Sie einen wirksamer Kaufvertrag.
Die Bestätigungs-Email selbst hat dabei keine vertragsbegründende Funktion. Sie kann allenfalls den Ihnen obliegenden Beweis der mündlichen Absprache erleichtern.
Wichtig ist also allein das, was im Telefonat vereinbart worden ist. Stimmen Angebot und Annahme überein, wurde schon sofort am Telefon ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Die spätere Auktion spielt dabei dann keine Rolle.
Sie können Lieferung verlangen, die Gegenseite natürlich Zahlung des Kaufpreises, wenn es denn im Telefonat diese übereinstimmenden Erklärungen zu Angebot und Annahme gegeben hat.