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Mündlicher Kaufvertrag

12. Februar 2013 08:10 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,habe bei Ebay ein Stromaggregat gesehen,habe sofort den Besitzer angerufen und mit ihm den Kauf für 13000 vereinbart.Habe dann um 11 Uhr 22 eine Bestätigungs Mail gesendet. Um 11 Uhr 45 hat dann ein Pole das Aggregat ersteigert,weil der Besitzer es nicht schaffte die Auktion zu beenden. Frage : Wem steht der Kauf zu ?
MFG. Kerschensteiner

12. Februar 2013 | 08:35

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn der Kauf am Telefont vereinbart worden ist, haben Sie einen wirksamer Kaufvertrag.

Die Bestätigungs-Email selbst hat dabei keine vertragsbegründende Funktion. Sie kann allenfalls den Ihnen obliegenden Beweis der mündlichen Absprache erleichtern.

Wichtig ist also allein das, was im Telefonat vereinbart worden ist. Stimmen Angebot und Annahme überein, wurde schon sofort am Telefon ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Die spätere Auktion spielt dabei dann keine Rolle.

Sie können Lieferung verlangen, die Gegenseite natürlich Zahlung des Kaufpreises, wenn es denn im Telefonat diese übereinstimmenden Erklärungen zu Angebot und Annahme gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

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