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Mündliche und schriftliche Kündigung während Probezeit - welcher Termin gilt?

28. März 2006 10:34 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Wir hatten einen Betreuungsvetrag mit einer Kindertagesstätte.
Während der Probezeit kann- laut Vertrag- "die Vereinbarung innerhalb von vier Wochen von beiden Seiten gelöst werden."
Schriftlich gekündigt haben wir am 4.März. Die mündliche Kündigung haben wir bereits am 23.2. ausgesprochen.
Der Vertragspartner besteht nun auf den Aprilbeitrag.
Was können wir tun?

28. März 2006 | 12:09

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtugung Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze:

Sie haben aus dem Vetrag mit der gegnerischen Kindertagesstätte eine vierwöchige Kündigungsfrist zitiert.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie im Hinblick auf den Zeitpunkt der Kündigung, da es sich hierum um eine für Sie günstige Tatsache handelt, darlegungs- und beweispflichtig sind.

Haben Sie einen Zeugen für die mündlich erklärte Kündigung? Es muss nicht zwangsläufig jemand die Äußerung gegenüber der Kindertagesstätte gehört haben, es könnte als Indiz u.U. genügen, dass Sie am Kündigungstag jemandem davon erzählt haben.

Ansonsten vermute ich, dass Ihr Vertrag eine Klausel enthält, nach der der Beitrag für den Folgemonat fällig wird, wenn nicht vier Wochen vorher gekündigt wird.

Wenn Sie am 3.3. gekündigt hätten, wäre die 4-Wochen-Frist (von Monat ist ja nichts geschildert) am 31.03.06 abgelaufen.

Ich rate Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Vetragspartnerin zu suchen und eine einvernehmliche Lösung - ggf. mit dem Angebot der Zahlung eines Teilbetrages - anzustreben.

Zu Rückfragen stehe ich im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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