Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtugung Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze:
Sie haben aus dem Vetrag mit der gegnerischen Kindertagesstätte eine vierwöchige Kündigungsfrist zitiert.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie im Hinblick auf den Zeitpunkt der Kündigung, da es sich hierum um eine für Sie günstige Tatsache handelt, darlegungs- und beweispflichtig sind.
Haben Sie einen Zeugen für die mündlich erklärte Kündigung? Es muss nicht zwangsläufig jemand die Äußerung gegenüber der Kindertagesstätte gehört haben, es könnte als Indiz u.U. genügen, dass Sie am Kündigungstag jemandem davon erzählt haben.
Ansonsten vermute ich, dass Ihr Vertrag eine Klausel enthält, nach der der Beitrag für den Folgemonat fällig wird, wenn nicht vier Wochen vorher gekündigt wird.
Wenn Sie am 3.3. gekündigt hätten, wäre die 4-Wochen-Frist (von Monat ist ja nichts geschildert) am 31.03.06 abgelaufen.
Ich rate Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Vetragspartnerin zu suchen und eine einvernehmliche Lösung - ggf. mit dem Angebot der Zahlung eines Teilbetrages - anzustreben.
Zu Rückfragen stehe ich im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
28. März 2006
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12:09
Antwort
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