Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Bitte habe Sie Verständnis dafür, dass wegen des eingesetzten Betrages hier nur eine kurze, allgemein gehaltene Einschätzung erfolgen kann. Aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Finanziell gesehen ist Ihr Sohn gegenüber der Versicherung regresspflichtig. Durch das Mitführen der zweiten Person und das Frisieren des Mofas hat er nämlich eine sog. Obliegenheitsverletzung begangen. Gegebenenfalls ist jedoch in Ihrem Versicherungsvertrag eine Regress-Obergrenze vereinbart. Dieses kann ohne Kenntnis des Vertrages nicht definitiv geklärt werden. Als ersatzpflichtige Poosten kommen hier sämtliche entstandenen Schäden, wie Polizei- und Rettungswageneinsatz, Kosten der medizinischen Versorgung und Schmerzensgeldforderungen in Betracht.
Strafrechtlich hat Ihr Sohn folgende Verfahren zu erwarten:
1. Fahren ohne Führerschein
2. Fahren ohne Betriebserlaubnis
3. Fahren ohne Versicherungsschutz
4. Körperverletzung
Über die Höhe der zu erwartenden Strafe kann ohne Kenntnis der Ermittlungsakte und den genauen Tatumständen keine Aussage gemacht werden. Es ist aber möglich, das Ihr Sohn bereits jetzt eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhält.
Für das Fahren ohne Versicherungsschutz können zudem grundsätzlich 6 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden (vgl. § 40 FeV Anlage 13 Nr. 2).
Die von Ihrem Sohn gemachten Angaben könne zwar von ihm widerrufen werden, stehen aber jetzt in der Akte, so dass diese vom Richter auch zur Kenntnis genommen werden. Welches strategische Vorgehen hier zu empfehlen ist, lässt sich ohne Kenntnis der Akte leider nicht sagen.
Ob das Mofa ohne Ihre Kenntnis schneller gemacht worden ist, lässt sich von hier nicht beurteilen. Gegebenenfalls kann Ihnen Ihr Sohn hier nähere Auskünfte erteilen.
Gem. $ 4 I FeV ist ein Mofa grundsätzlich als einsitziges Fahrzeug legaldefiniert. Das Mitnehmen einer Person ist somit erlaubniswidrig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai F. Zutz
-Rechtsanwalt-
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte