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Möbelkauf - Betrugsversuch

5. Juli 2006 11:06 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Sommer 2005 haben wir bei einem renomierten Möbelhaus Möbel im Wert von 40.000 Euro gekauft. Diese Lieferung wies einige Mängel auf, die auch vom Möbelhaus finanziell oder durch Austausch bis dato geregelt wurden. Ausstehend ist noch der Austausch einer Kommode mit Lackfehler, der uns zugesichert worden war.
Darunter war auch eine komplette Kleiderschranklösung von ca. 12.200 €. Bedingung bei diesem Kauf war eine Zusicherung des Möbelhauses, daß die kompletten Schränke eine Hochglanzlackierung aufwies (Sonderanfertigung) für die wir einen Aufpreis von 600 € bezahlten. Zusätzlich ist anzumerken, daß der Hersteller normalerweise eine Folie verwendete, die aber aus dem Programm herausgenommen werden sollte, wegen mangelnder Haftung am Schrank. Aus diesem Grunde sagten wir nur zu, wenn die Schränke komplett lackiert würden. Anfang diesen Jahres stellten wir durch Zufall fest, daß die Schränke (zu diesem Zeitpunkt wussten wir nicht, daß auch der Korpus nicht lackiert war, sondern mit Folie überzogen) nicht wie vereinbart hochglanz lackiert waren, sondern mit einer Hochglanzfolie o.ä. versehen waren. Wir kontaktierten das Möbelhaus und teilten ihm mit, daß die Türen nicht lackiert sind, dieses versprach uns einen Austausch der Türen, das mittlerweile nun auch schon fast 10 Wochen her ist. Zwischenzeitlich haben wir auch festgestellt, daß die gesamten Schränke folienüberzogen sind. Desweiteren hat uns das Möbelhaus mitgeteilt, daß die Kommode nun doch nicht ausgetauscht wird und wir uns einen Nachlaß überlegen sollten. Da diese Arie mittlweile seit fast 12 Monaten dauert, haben wir nun genug und würden gerne wissen, was wir tun können? Denn wir haben nun Kleiderschranklösung wo wir wissen, daß diese langfristig Mängel aufweisen wird (z.B. Folie löst sich ab o.ä.) Am liebsten würden wir die gesamte Schrankwand zurückgeben. Wohnhaft sind wir in der Schweiz, die Möbel wurden damals auch von dem deutschen Möbelhaus hier angeliefert. Welche Möglichkeiten sind für uns gesetzlich möglich?

5. Juli 2006 | 12:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung erscheinen die Möbelstücke mangelhaft. Denn diese waren nicht, wie aber bestellt, lackiert, sondern mit einer Folie bezogen. Darüber hinaus löst sich diese Folie von den Möbelstücken.

Zunächst sollten Sie das Möbelhaus schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist (14 Tage) auffordern, die betroffenen Möbelstücke nachzuliefern, also auszutauschen. Wahlweise können Sie auch die Nacherfüllung - also das Lackieren - verlangen.
Sollte das Möbelhaus dieser Aufforderung nicht nachkommen oder diese ablehnen, haben Sie zwei Handlungsalternativen.
(Bezüglich der Kommode scheint der Verkäufer die Nachlieferung bzw. - erfüllung bereits abgelehnt zu haben. Diesbezüglich kommt es auf den genauen Inhalt des Schreibens an.)

Zum einen können Sie den Kaufpreis mindern. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekommen.

Zum anderen können Sie dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Das heißt, dass Sie den Kaufpreis Zug um Zug gegen Herausgabe der betroffenen Möbelstücke erstattet bekommen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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Fax 089/ 22843356

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