Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung erscheinen die Möbelstücke mangelhaft. Denn diese waren nicht, wie aber bestellt, lackiert, sondern mit einer Folie bezogen. Darüber hinaus löst sich diese Folie von den Möbelstücken.
Zunächst sollten Sie das Möbelhaus schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist (14 Tage) auffordern, die betroffenen Möbelstücke nachzuliefern, also auszutauschen. Wahlweise können Sie auch die Nacherfüllung - also das Lackieren - verlangen.
Sollte das Möbelhaus dieser Aufforderung nicht nachkommen oder diese ablehnen, haben Sie zwei Handlungsalternativen.
(Bezüglich der Kommode scheint der Verkäufer die Nachlieferung bzw. - erfüllung bereits abgelehnt zu haben. Diesbezüglich kommt es auf den genauen Inhalt des Schreibens an.)
Zum einen können Sie den Kaufpreis mindern. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekommen.
Zum anderen können Sie dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Das heißt, dass Sie den Kaufpreis Zug um Zug gegen Herausgabe der betroffenen Möbelstücke erstattet bekommen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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Antwort
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