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Mobilfunkvertrag Vodafone: Antwortschreiben für Inkassounternehmen

| 11. Juli 2011 13:47 |
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Inkasso, Mahnungen


Ich bitte um die Formulierung eines Antwortschreibens an ein Inkasso-Unternehmen.

Sachverhalt:
Ich hatte im Jahre 2010 eine GBR zusammen mit einem Geschäftspartnert diese wurde aufgelöst.
Im Rahmen dessen das die 2 Mobilfunkverträge auf meine Person liefen wurde eine Übernahme des 2.Vertrages auf meinen ehmaligen Geschäftspartner, der zu Vodafone gewechselt ist ... und hier auch die Vertragsübernahme auf sich realisiert hat.

Nun erhalte ich ein schreiben eines Inkassountern. mit Schufaandrohung ich solle eine 3Stellige Summe sofort zahlen.

Ich habe weder Rechnungen noch Mahnungen erhalten von Vodafone...

Ich bitte auf Grundlage des Sachverhaltes um erstellung eines Erwiederungs-Schreibens...

Vielen DANK im Vorraus.

Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Abriss über die rechtliche Lage zu erteilen und kein tiefgründiges Mandantengespräch ersetzen kann, insbesondere das Weglassen wesentlicher Angaben kann das Ergebnis der Beantwortung beeinflussen.


Die Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsgebühren folgt bereits aus dem Vertrag. Vereinbart ist hierbei im Regelfall ein Fälligkeitstermin. Die Fälligkeit tritt nach den AGB der Mobilfunkanbieter nicht erst mit Rechnungsstellung ein. Es ist damit unschädlich, wenn keine Rechnungen oder gar Mahnungen zugehen. Da der Mobilfunkteilnehmer jedoch einen Anspruch auf Rechnungsstellung hat, könnte er hinsichtlich des zu zahlenden Betrages Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Voraussetzung ist natürlich, dass Sie selbst auch Vertragspartner sind bzw. waren. Zu prüfen wäre, welchen Zeitraum oder Zeiträume die Forderung umfasst.
Stammt die Forderung aus Zeiten, zu welchen Sie bereits aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und auch keine Nachhaftung besteht, so würde ich dem Inkassounternehmen erwidern, dass Sie nicht Vertragspartner von Vodafone, damit auch nicht Schuldner sind. Bestenfalls weisen Sie Ihr Ausscheiden aus der GbR nach. Auch sollte die Forderung an sich bestritten werden.
Darüber hinaus können Sie rein vorsorglich Zurückbehaltungsrechte mit Blick auf nicht übersandte Rechnungen geltend machen.

Da es sich hier um eine Erstberatungsplattform handelt, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ein vorformuliertes Schreiben Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, da dies gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen würde. Bitte übernehmen Sie meine Argumentation in ein eigenes Schreiben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und verbleibe

Bewertung des Fragestellers 11. Juli 2011 | 14:13

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Stellungnahme vom Anwalt:

Andere Kollegen würden damit gegen die Nutzungsbedingungen von QNC bezogen auf die Erstberatungsplattform verstoßen. Sie werden beim Einstellen Ihrer Anfrage genau auf den Inhalt und die Reichweite der Erstberatung hingewiesen. Ihnen wäre unbenommen gewesen, einen Auftrag zu erteilen.

Ein Schreiben zu verfassen, sollten Sie zudem beherrschen.