Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Fragen.
1.
Als Inhaber eines Sondernutzungsrechts haben Sie das Recht, den Ihnen zugewiesenen Garten zu nutzen und davon Gebrauch zu machen. Es besteht ein Interesse daran, dass dieser Bereich abgegrenzt und geschützt ist, insbesondere wenn Sie Haustiere haben. Ob der Bau eines Garten-/Hoftores verwehrt werden darf oder nicht, hängt von den Regelungen in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung Ihrer WEG ab. Diese Dokumente legen die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Es könnte ratsam sein, diese Dokumente genauer zu prüfen oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu überprüfen, ob Ihr Recht auf Schutz des Gartens gewährleistet ist oder ob Änderungen in der Teilungserklärung erforderlich sind.
2.
Die Frage, ob Sie das Welpengitter stehenlassen dürfen oder nicht, hängt von den Regeln und Beschlüssen der WEG ab. In der Regel bedürfen bauliche Veränderungen, einschließlich des Aufstellens von Zäunen oder Gittern, der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Dies wird normalerweise auf einer Eigentümerversammlung entschieden. Wenn die Mehrheit der Eigentümer gegen das Aufstellen des Gitters ist, könnte dies bedeuten, dass es nicht erlaubt ist und entfernt werden muss.
Ob ein Zaun als bauliche Veränderung betrachtet wird, hängt von den spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder anderen relevanten rechtlichen Dokumenten Ihrer WEG sowie den örtlichen Gesetzen und Vorschriften ab. In der Regel werden bauliche Veränderungen als Veränderungen an der Struktur des Gebäudes oder des Gemeinschaftseigentums betrachtet, die dauerhaft oder zumindest langfristig sind.
Ein mobiler Zaun, der täglich auf- und abgebaut werden kann, könnte unter Umständen nicht als bauliche Veränderung angesehen werden, da er keine dauerhafte Veränderung an der Struktur des Gebäudes oder des Gemeinschaftseigentums darstellt.
3.
Ob die dauerhafte Schließung der Haustiertür zumutbar ist oder nicht, könnte von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Gewohnheiten und Bedürfnisse Ihres Katers sowie möglicher Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Vermieter getroffen haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Recht auf Schutz des Gartens und die Sicherheit Ihres Hundes auch berücksichtigt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
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