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Mitverschulden des Reisenden

12. Juli 2010 14:49 |
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Reiserecht


Das Reisebüro bucht versehentlich einen falschen Flug (falsches Jahr) für den Kunden und schickt Tickets mit dem falsch gebuchten Flug an den Kunden. Bis zum Flug sind noch drei Monate. Der Kunde vergisst die Tickets zu überprüfen. Am Tag nach dem geplanten Flug kommt der Kunde ins Reisebüro und bittet (schriftlich) den Flug umzubuchen. Das Reisebüro weigert den Flug kostenlos umzubuchen. Der Kunde sei verpflichtet alle Abweichungen bzw. Unrichtigkeiten in Reiseunterlagen vor dem Flug mitzuteilen. Nach dem Flug sei dies nicht mehr möglich. Der Kunde verspricht (zwei Zeugen) nach Reiseende die Umbuchungsgebühren und Preisdifferenz zu zahlen. Da der Kunde ein Stammkunde ist, übernimmt das Reisebüro die Umbuchungskosten unter Vorbehalt spätere Nachzahlung und bucht um. Nach Reiseende zahlt der Kunde nicht (es sei Fehler des Reisebüros) und wird von dem Reisebüro wegen Zahlung verklagt.

Ich brauche dringend BGH-Entscheidungen zu diesem Sachverhalt.

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