Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Anzeige erstatten und damit eine strafrechtliche Verfolgung in Gang setzen, kann hier nur der Kunde, dessen Worte ohne sein Wissen aufgenommen wurden.
Beschuldigter ist dann der aufnehmende leitende Angestellte.
Ob es im Ergebnis aber zu einer Bestrafung kommt, ist zweifelhaft, da ja nach außen kein Schaden entstanden ist.
Daneben könnte der abgehörte Kunde ggf. einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die leitenden Angestellten geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Besten Dank.Was bedeutet bedeutet denn ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch?
Klingt danach, als ob man sich dazu verpflichten muss es nicht nochmal zu tun - aber so einfach ist es wohl nicht...
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ja, genau, das ist das Ziel eines solchen Anspruchs.
Stellt sich nur die Frage, ob der Abgehörte auch soweit geht oder ob sich der Abhörer entschuldigen und die Sache aus der Welt schaffen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt