Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst einmal kommt es auf die Darlehensverträge an. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie mit Ihrem Ex-Mann gemeinsam – als Gesamtschuldner – den Darlehensvertrag abgeschlossen haben.
In diesem Falle haften Sie mit dem Ex-Mann als Gesamtschuldner – das bedeutet jeder für den vollen Betrag (wobei Zahlungen natürlich auch für den anderen wirken).
Die Bank kann sich dann aussuchen, von welchem der Gesamtschuldner sie sich das Geld zurückholt. In der von Ihnen geschilderten Situation ist es nachvollziehbar, dass die Bank sich an Sie hält.
Was die anderen möglichen Guthaben des Ex-Mannes betrifft: diese muss die Bank nicht verwerten, da sie selbst entscheiden kann, von wem sie auf welchem Weg etwas fordert.
Natürlich haben Sie im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch im Hinblick auf die von Ihnen geleisteten Zahlungen – diesen können Sie der Bank leider nicht entgegenhalten.
Ich bedaure, dass ich Ihnen momentan keine besseren Nachrichten geben kann.
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Sie auch weiterhin zu beraten und zu vertreten. Dass Sie sich im Großraum Frankfurt befinden, ist hierbei für mich im Hinblick auf einen möglichen Prozess nicht weiter problematisch, da ich selbst ursprünglich aus Frankfurt komme und mich auch noch des öfteren dort aufhalte.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Noch ist es nicht soweit,daß eine Pfändung ins Haus steht. ich versuche immerhin noch das Haus zu verkaufen und hoffe daß die Bank soweit mitspielt. Ist es dann unter der gegebenen Situation besser, in Privatinsolvenz zu gehen? Würde das die Situation nach 6 Jahren bereinigt haben?
Noch ist es nicht ganz so weit und ich suche einen Käufer. Ich hoffe mein Exmann und die Bank spielt mit. Es ist zu prüfen, ob bei mir Privatinsolvenz voteilhaft wäre und inwieweit ich bei meinem Exmann in den USA eine Forderung durchsetzen kann, was das kostet und wie lange so etwas dauert. Mein Exmann ist Deutscher!
Wenn Sie tatsächlich überschuldet sind, könnte man an die Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens denken. Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, kann ich nach den hier vorliegenden Fakten nicht abschließend beurteilen.
Beim Insolvenzverfahren wird zunächst außergerichtlich versucht, eine Einigung herbeizuführen. Hierfür stehen Ihnen Kollegen, wie ich auch, zur Verfügung. Die Kosten hierfür können von Beratungshilfe gedeckt werden, so dass bei Ihnen (bis auf eine 10 € Gebühr) keine Kosten hängen bleiben.
Scheitert dieser Versuch, können Sie den gerichtlichen Antarg stellen. Dieser endet i. d. R. mit einem Schuldenerlass nach der Wohlverhaltenphase von 6 Jahren.