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Mitkreditnehmer für den Ehemann (nunmehr geschieden) einer Immobile

5. Juli 2005 11:47 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Problembeschreibung: 1988 heiratete ich und mein Exmann kaufte im gleichen Jahr einen Reitstall, der seine Existenz sichern sollte. Die Bank gewährte ihm damals nur den Kredit, da ich ein Festeinkommen hatte und ließ mich daher unterschreiben. Gerade nach der Hochzeit hätte ich es emotional nicht übers Herz gebracht, ihm dies zu versagen. Es wurde dann insgesamt 3 x umfinanziert, letztmalig 1998, immer mit dem Hinweis-ich muß Mitkreditnehmer werden, sonst gibt es kein Geld. Ich mußte stets entweder als Bürge und letztmalig als Mitkreditnehmer unterschreiben.
Trotz Scheidungsvereinbarung 2003, ist mein Mann aber den Bankforderungen nicht nachgekommen, nun sagt die Bank mir, daß ich für die Kreditsumme hafte, die nach einer Zwangsversteigerung noch übrig bleibt. Da mein Exmann aber Alleineigentümer ist, konnte ich bisher auch die Immobilie nicht in den Freiverkauf bringen, mögliche Käufer ließ er nicht in die Räume. Was mit dem Inventar und den Traktoren ist, kann ich derzeit nicht sagen. Darf/ Muß die Bank erst auf solche Vermögensdinge zurückgreifen? Die Pferde hat er bereits alle an seine Eltern verkauft.

Ich bin für die Bank greifbarer, da ich bisher einen guten Job hatte, bin aber seit einem Monat arbeitslos. Vermögen konnte ich bisher durch die Schuldenbedienung nicht aufbauen.
Mittlerweile lebt mein ExMann zu 3/4 in den USA. Ich weiß aber, daß er einen Unfall hatte und daraus einen vermutlich nicht unerheblichen Anspruch. Kann die Bank diesen pfänden lassen?

Wie komme ich persönlich aus dieser Misere heraus und wer kann mich kostengünstig weiter beraten bzw. durch einen möglichen Prozeß führen (Frankfurt Nähe bevorzugt).

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Zunächst einmal kommt es auf die Darlehensverträge an. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie mit Ihrem Ex-Mann gemeinsam – als Gesamtschuldner – den Darlehensvertrag abgeschlossen haben.

In diesem Falle haften Sie mit dem Ex-Mann als Gesamtschuldner – das bedeutet jeder für den vollen Betrag (wobei Zahlungen natürlich auch für den anderen wirken).

Die Bank kann sich dann aussuchen, von welchem der Gesamtschuldner sie sich das Geld zurückholt. In der von Ihnen geschilderten Situation ist es nachvollziehbar, dass die Bank sich an Sie hält.

Was die anderen möglichen Guthaben des Ex-Mannes betrifft: diese muss die Bank nicht verwerten, da sie selbst entscheiden kann, von wem sie auf welchem Weg etwas fordert.

Natürlich haben Sie im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch im Hinblick auf die von Ihnen geleisteten Zahlungen – diesen können Sie der Bank leider nicht entgegenhalten.

Ich bedaure, dass ich Ihnen momentan keine besseren Nachrichten geben kann.

Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Sie auch weiterhin zu beraten und zu vertreten. Dass Sie sich im Großraum Frankfurt befinden, ist hierbei für mich im Hinblick auf einen möglichen Prozess nicht weiter problematisch, da ich selbst ursprünglich aus Frankfurt komme und mich auch noch des öfteren dort aufhalte.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2005 | 13:44

Noch ist es nicht soweit,daß eine Pfändung ins Haus steht. ich versuche immerhin noch das Haus zu verkaufen und hoffe daß die Bank soweit mitspielt. Ist es dann unter der gegebenen Situation besser, in Privatinsolvenz zu gehen? Würde das die Situation nach 6 Jahren bereinigt haben?

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2005 | 13:47

Noch ist es nicht ganz so weit und ich suche einen Käufer. Ich hoffe mein Exmann und die Bank spielt mit. Es ist zu prüfen, ob bei mir Privatinsolvenz voteilhaft wäre und inwieweit ich bei meinem Exmann in den USA eine Forderung durchsetzen kann, was das kostet und wie lange so etwas dauert. Mein Exmann ist Deutscher!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juli 2005 | 13:49

Wenn Sie tatsächlich überschuldet sind, könnte man an die Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens denken. Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, kann ich nach den hier vorliegenden Fakten nicht abschließend beurteilen.

Beim Insolvenzverfahren wird zunächst außergerichtlich versucht, eine Einigung herbeizuführen. Hierfür stehen Ihnen Kollegen, wie ich auch, zur Verfügung. Die Kosten hierfür können von Beratungshilfe gedeckt werden, so dass bei Ihnen (bis auf eine 10 € Gebühr) keine Kosten hängen bleiben.

Scheitert dieser Versuch, können Sie den gerichtlichen Antarg stellen. Dieser endet i. d. R. mit einem Schuldenerlass nach der Wohlverhaltenphase von 6 Jahren.

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