Sehr geehrter Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Sie schreiben, dass Sie Schatzmeister/2.Vorsitzender eines Vereines seien.
Diesbezüglich wurden Sie in der Mitgliederversammlung gewählt und sind somit ein Organ des Vereins.
Nach meiner Auffassung können Sie sich erst bei der nächsten Mitgliederversammlung, bei der Neuwahlen angesetzt sind, für diesen Posten nicht mehr zur Verfügung stellen.
Dies hat im Übrigen weder mit einer etwaigen „Eintragung“ beim Finanzamt oder Amtsgericht als vielmehr mit Ihrer Organstellung hinsichtlich des Vereins zu tun.
Sollte die Satzung Ihres Vereins hierfür einen Spielraum einräumen, können Sie auch versuchen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erreich, um Ihre Organstellung „loszuwerden“.
Die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wird bedauerlicherweise die Wirkung nicht entfalten könne, Ihre Organeigenschaft bezüglich des Vereines zu verlieren.
Dieser kann allenfalls als Antrag ausgelegt werden, bei der nächsten Wahl – siehe oben – nicht mehr für den Posten zur Verfügung zu stehen.
Sie sollten vielleicht in der nächsten Sitzung Ihre Problematik schildern und anregen, dass die übrigen Vorstands- und Ausschussmitglieder sich bereit erklären, Ihre Aufgaben bis zur nächsten Wahl kommissarisch zu übernehmen.
Sollte dies nicht gelingen, müssten Sie wohl Ihr Amt bis zur nächstmöglichen Wahl mit mehr oder weniger Engagement bekleiden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Ich darf Sie bitten von der einmaligen Rückfrage Gebrauch zu machen, um Missverständnisse bzw. Ergänzungen noch vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
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