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Miteigentum Grundstück/Parkfläche

16. April 2020 21:03 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Ich und mein Nachbar besitzen jeweils ein EFH.
Zusammen gehört uns zusätzlich zu jeweils 50% ein Grundstück (ca. 30qm) mit eigener Flurnummer.
Geeignet ist dieses Grundstück als Parkfläche. Auf diesem Grundstück kann bedingt durch die Form nur 1 PKW parken.
In der der Urkunde über die Miteigentümervereinbarung wurde nur der Auschluss der Aufhebung der Gemeinschaft geregelt, eine Benutzungsregelung hinsichtlich der Parkfläche wurde nicht getroffen.
Die Frage lautet:
Welche Rechte habe ich an dem Grundstück ?
Kann ich dem Nachbarn untersagen dort einen PKW zu parken/abzustellen, bzw. er mir ?

16. April 2020 | 22:37

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

jeder Teilhaber kann, sofern nicht die Verwaltung und Benutzung durch Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss geregelt ist, eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen.

Wenn jetzt der Nachbar stets sein Fahrzeug dort parken sollte, und die Benutzung für Sie quasi damit ausschließt, können Sie Unterlassung verlangen. Das gilt für den Nachbarn ebenfalls, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort stets parken würden. Einfacher wäre allerdings eine klare Benutzungsregelung zwischen Ihnen beiden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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