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Missbrauch von Ausweispapieren

22. November 2008 19:56 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Da ich Februar diesen Jahres meinen Führerschein verloren habe auf unbestimmte Zeit, mir aber vorher ein neues Auto zugelegt habe, habe ich mir dort, wo ich gemeldet war, einen Personalausweis ausstellen lassen mit meinem Passbild aber den Daten einer Freundin die mir ähnlich sieht.Die Behörde hat mir diesen auch ausgestellt.
Ich wurde wenige Wochen zwecks Personalkontrolle rausgewinkt, und der anscheinend erfahrene Beamte hat mir den Ausweis nicht glauben wollen.
Es ist schon über einen Monat her, ich habe immer noch keine Post bekommen, obwohl der Beamte mich wegen Urkundenfälschung anzeigen wollte.
Nun hat aber meine Freundin die von alledem nix wusste eine Einladung zur Zeugenaussage bekommen.
Was passiert nun mit mir, auch wenn meine Freundin mich jetzt anzeigt, da sie nix wusste.

-- Einsatz geändert am 22.11.2008 20:25:33

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Meiner Meinung nach ändert die Tatsache, dass Ihre Freundin eine Anzeige erstattet nichts an Ihrer Strafbarkeit. Zivilrechtliche stünden ihr eventuell Schadenersatzansprüche zu, wenn ihre ein Schaden entstanden wäre. Hierzu wurden aber kein Sachverhalt vorgetragen.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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