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Missbrauch Schutzbefohlener. Aufnahme versteckte Kamera

16. November 2019 09:47 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

meine Frau ist in einem Pflegegeim.

Da ich aufgrund des rauen Auftretens der Pfleger und öfter mal kleine Blessuren bei meiner Frau entdeckte, stellte ich im Zimmer meiner Frau eine versteckte Kamera auf.

Ich nahm gerade mal 2 Tage auf. Und schon hatte ich einen Treffer.
Die Pflegerin behandelte meine Frau sehr aggressiv. Sie wendete sie im Bett sehr grob, schlug ihr auf die Stirn, verhöhnte sie indem sie sie nachäffte. Maulte sie an und schnippte beim Anziehen ihren BH-Träger das meine Frau sogar vor Schmerzen Aua rufte.

Nun meine Frage.

Kann ich Strafanzeige erstellen, ohne das ich wegen den Aufnahmen angezeigt werde? Es gab ja schon Fälle wo solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen wurden.

Habe Angst das am Ende ich der bin, der Angeklagt wird.

Vielen Dank

Martin P.

16. November 2019 | 10:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier werden Sie Strafanzeige stellen können:

Zwar sind heimliche Aufnahmen nicht zulässig und verletzen das Persönlichkeitsrecht.

Aber ob ein rechtswidriger Eingriff vorliegt, ist immer im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände und durch Vornahme einer die verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94 )-

Und das kann dann nur zu Ihren Gunsten ausfallen, da so die ungeheuerlichen Vorgänge nicht nachgewiesen werden können-

Daher wird so eine Abwägung dazu führen müssen, dass Ihnen nichts passieren kann, wenn Sie die notwendige Strafanzeige stellen.

Auch sollten Sie die Leitung des Heimes und die Trägerschaft des Heimes von den ungeheuerlichen Vorfällen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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