Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Was mir vom Voreigentümer verschwiegen wurde: In der Nachbarwohnung wohnt seit Jahren ein Mieter, der wegen Drogenkonsums und Borderlne-Syndrom regelmäßig schreit und Lärm macht. Dies beeinträchtigt die Mieter/Eigentümer der daneben gelegenen Wohnungen. Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:
1. Ist dieser Umstand ein vom Verkäufer zu offenbarender Mangel bzw. gibt es hierzu Rechtsprechung?
2. Wenn ja, in welcher Größenordnung wäre eine prozentuale Minderung denkbar? (Natürlich hängt dies immer vom Einzelfall ab, daher geht es hier nur um eine ungefähre Angabe)
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu 1. Weder der Nachbar noch die Nachbarwohnung sind Bestandteil der von Ihnen gekauften Wohnung. Daher können diese auch kein Mangel Ihrer Wohnung sein.
Sie können den Nachbarn jedoch auf Unterlassung des Lärms verklagen. Alternativ dazu können Sie den Eigentümer der Nachbarwohnung zur Kündigung des Mietvertrags auffordern.
Zu 2. Entfällt, weil die Wohnung nicht mangelhaft ist. Anders wäre es nur, wenn Sie den Verkäufer gefragt hätten und dieser Ihnen eine falsche Auskunft gegeben hätte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller10. August 2022 | 19:15
Vielen Dank. Ich habe im Internet ein Urteil gefunden, in welchem auch ein querulantischer Nachbar einen offenbarungspflichtigen Mangel darstellen kann:
Sehen Sie trotzdem keine Chance gegen den Verkäufer vorzugehen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. August 2022 | 19:50
Sehr geehrter Fragesteller,
das von Ihnen gefundene Urteil bestätigt, dass Sie hätten nachfragen müssen. Denn das Verhalten des Nachbarn hat nicht den Zweck, andere zu beeinträchtigen. Vielmehr sind die Beeinträchtigungen nur eine Nebenfolge seiner geistigen Beeinträchtigungen. (Borderlne-Syndrom)