Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ignorieren sollte diese Schreiben nicht, da diese Firmen dann einen Mahnbescheid beantragen, da diese davon ausgehen, dass gegen die Forderung keine Einwände besteht.
Zunächst sollte der unterschriebene Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen angefordert werden,. Vorsorglich sollte ein angeblicher Vertrag widerrufen und angefochten, hilfsweise außerordentlich gekündigt werden.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist kein Vertrag übersendet werden, rate ich Strafanzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schröter,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Frage.
Ich habe Angst sofern wir diesen angeblichen Vertrag widerrufen, dieser möglicherweise zu einem Vertrag wird? Kann das passieren?
Sonst ist alles klar.
Vertrag anfordern, widerrufen/anfechten oder kündigen.
Vielen Dank
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Sollte tatsächlich ein Vertrag geschlossen worden sein, kann dieser auch jetzt noch widerrufen werden, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist und der Vertrag nicht bei dem Unternehmen vor Ort abgeschlossen worden ist.
Wurde kein Vertrag geschlossen, schadet der vorsorgliche Widerruf nicht. Dadurch wird kein Vertrag geschlossen.
Wenn zu der besagten Firma kein Kontakt bestand und die Restschuldbefreiung zudem erteilt wurde, besteht auch keine Notwenigkeit hier irgendetwas zu überweisen.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt