Sehr geehrter Fragensteller,
in der Tat ist es so, dass unter dem Begriff "Abzug neu für alt" auch bei Beschädigungen stets nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Der Rechtsgedanke lautet: der Geschädigte soll nicht besser gestellt werden als er ohne Beschädigung dastünde.
Wie sie https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm entnehmen können, ist die Haltbarkeit bei Linoleum in etwa:
"Günstige Qualität: ca. 8 – 10 Jahre
Mittlere Qualität: ca. 11 – 12 Jahre
Sehr gute, gute Qualität: ca. 13 – 15 Jahre"
Wenn also keine sehr gute Qualität verlegt worden sein sollte, schuldet man nichts. Ansonsten nur einen sehr geringen Bruchteil. Es kommt immer auf das jeweilige Material an.
Über eine Bewertung mit 5,0 freue ich mich wie auch eine etwaige Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Vielen Dank :)
In wie weit ließe sich denn nachweisen bzw. klären, in welcher Qualität Laminat verbaut wurde? Der Vermieter könnte ja schließlich einfach behaupten, es handele sich "um Laminat bester Qualität, das 15 Jahre hält" und entsprechend 20% der Kosten für ein Neuverlegen einfordern.
Besten Dank und Liebe Grüße!
Sehr geehrte Fragensteller,
man kann sich beim Hersteller / im Fachhandel erkundigen, um ein Gefühl dafür zu entwickeln, ob dies stimmt. Ansonsten würde im Bestreitensfall ein gerichtlich bestellter Sachverständiger im Streitfall bei Gericht zum Besten geben, ob dies zutreffend ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger