Guten Abend,
die Auffassung Ihres Vermieters ist leider zutreffend. Sofern nicht ausnahmsweise im Mietvertrag selbst etwas anderes geregelt ist, gilt die gesetzliche Grundregel, daß die Mieter nur gemeinsam wirksam kündigen können. Dies bedeutet, daß Sie alleine sich nicht ohne Zustimmung Ihres Vermieters des Mietvertrages entledigen können.
Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Antwort zu geben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax. 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de
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