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Mietvertrag Bagger

18. September 2016 21:53 |
Preis: 49€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich brauchte für Baggerarbeiten an meinem Haus einen Mini-Bagger und habe persönlich, nicht fernmündlich den Bruder des Inhabers eines kleinen Betriebes nach Grösse, Preis, Verfügbarkeit eines Mini-Baggers gefragt. Seine Antwort lautete 195,- Euro pro Tag.
Dieser Mietpreis ist auch auf der Internetseite des vermietenden Betriebes ausgewiesen. Die Anlieferung des Baggers ist kostenlos. Der Internetauftritt enthält keinen Link auf die AGB des Betriebes.
Per Telefon hatte ich ein paar Tage später telefonisch den Bagger für zwei Tage (Freitag und Samstag) beim Inhaber des Betriebes angefordert.
Der Bagger wurde prompt, jedoch einen Tag zu früh, also am Donnerstag mittags angeliefert. Einen schriftlichen Vertrag oder Unterschrift/Empfangsbestätigung gab es hierbei nicht.
Gespräche zum Preis erfolgten mit dem Fahrer nicht, ich erhielt lediglich allgemeine Infos zur Bedienung des Baggers und den Schlüssel.
Nach Abschluss der Arbeiten rief ich am Montag früh morgens den Inhaber an und teilte ihm mit, dass der Bagger nicht mehr benötigt wird. Dieser wurde dann auch Mo. nachmittags abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht anwesend.

Auf der Rechnung sind Mehrkosten ausgewiesen und zwar 5€ Versicherung pro Tag, rund 100,-€ Aufpreis für 0,5 Tage wegen Überschreitung der Betriebsstunden (insgesamt 22 Stunden) sowie zzgl. die MwSt. Die Rechnung ist also um rund 230,-€ höher als erwartet.
Die max. Anzahl der 10 Betriebsstunden pro Tag waren mir nicht bekannt. Auch die Tatsache, dass zum Preis von 195,-€ täglich noch die MwSt. dazu kommt war mir nicht bewusst. Müssen nicht die Preise inkl. MwSt. online ausgewiesen werden?
Die Rechnung enthält keine "pro Forma" Auftragsbestätigung und keine AGB.
Muss ich die Mehrkosten akzeptieren?
Ansonsten bin ich mit der Leistung des Betriebes absolut zufrieden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

18. September 2016 | 22:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie einen Tagespreis vereinbart haben, muss auch nur dieser entsprechend gezahlt werden.

Abrechnungen nach AGB müssen Sie nicht hinnehmen:

AGB oder sonstige Abweichungen müssen VOR oder BEI Vertragsschluss vereinbart werden (oder später genehmigt werden).

Das liegt noch Ihrer Schilderung aber nicht vor.

Dann bleibt es bei dem vereinbarten Preis von 195 € pro Tag.

Sofern Sie den Bagger als Privatperson gemietet haben, ist der genannte Preis auch der Endpreis.

Die Mehrwertsteuer kann dann nicht noch nachträglich mit der Rechnung geltend gemacht werden.

Gegenüber Privatkunden muss nach der Preisangabenverordnung dann auch die Mehrwertsteuer als Bestandteil aufgeführt werden.

Wird das wie bei Ihnen nicht gemacht, bleibt es bei dem genannten Preis als Endpreis.

Sie müssen dann eben auch nur 195 € pro Tag zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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