Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie einen Tagespreis vereinbart haben, muss auch nur dieser entsprechend gezahlt werden.
Abrechnungen nach AGB müssen Sie nicht hinnehmen:
AGB oder sonstige Abweichungen müssen VOR oder BEI Vertragsschluss vereinbart werden (oder später genehmigt werden).
Das liegt noch Ihrer Schilderung aber nicht vor.
Dann bleibt es bei dem vereinbarten Preis von 195 € pro Tag.
Sofern Sie den Bagger als Privatperson gemietet haben, ist der genannte Preis auch der Endpreis.
Die Mehrwertsteuer kann dann nicht noch nachträglich mit der Rechnung geltend gemacht werden.
Gegenüber Privatkunden muss nach der Preisangabenverordnung dann auch die Mehrwertsteuer als Bestandteil aufgeführt werden.
Wird das wie bei Ihnen nicht gemacht, bleibt es bei dem genannten Preis als Endpreis.
Sie müssen dann eben auch nur 195 € pro Tag zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Antwort
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