Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Ihre Fragen beantwortet ich auf Basis Ihrer Schilderung gerne verbindlich wie folgt:
Sie sollten den Vertragspartner zudem hilfsweise schriftlich (Einschreiben) unter Fristsetzung zur Vertragserfüllung hinsichtlich der restlichen Laufzeit auffordern. Bezüglich der vergangenen Zeit sollten Sie den Rücktritt erklären und anteilige Rückzahlung wegen mangelnder Erfüllung und aufgrund des Zeitablaufs wegen mangelnder Erfüllbarkeit fordern.
Zudem erklären Sie vorsorglich die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.
Sollten Sie keine Reaktion bekommen, schalten Sie einen Anwalt (Kosten trägt im Ergebnis der Vertragspartner) ein und erwägen Strafanzeige.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen ggf. gerne über die Rückfragefunktion erneut zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.
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