Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine schriftliche Vereinbarung über die Mietminderung ist nicht erforderlich. Die Mietminderung setzt nur voraus, dass der Mieter den Mangel angezeigt hat. Durch die Bestätigung des Vermieters, dass er eine Minderung akzeptiert, kann er nicht mehr behaupten, dass er nicht informiert worden wäre.
Ich sehe hier nach Ihrer Schilderung keine großen Erfolgsaussichten, wenn der Vermieter nunmehr die "ausstehenden" Mietanteile geltend machen will.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-