Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider wird auch bei einem professionellen Betrüger kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, d.h. Sie werden auf einen normalen Prozess warten müssen. Das kann unter Umständen Monate dauern.
Sie können allenfalls über die Polizei Kontakt zu dem Vorvermieter herstellen. Dazu sollten Sie der Polizei Ihren Fall und Ihren Verdacht schildern und diese bitten, Ihre Adresse an den eventuell bekannten Vorvermieter weiterzugeben. Gelegentlich funktioniert dies.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Ich weiss, dass das folgende illegal wäre, und werde es wahrscheinlich nicht machen. Was würden die rechtlichen Folgen für mich sein, wenn ich die Möbel in den Keller stellen würde (in Absprache mit dem Mieter habe ich einen Schlüssel für die Wohnung), das Schloss auswechseln, und einen Zettel an die Tür machen würde, dass er die Möbel im Keller, für den er den Schlüssel nach wie vor hat, abholen kann?
Ich weiss, dass das folgende illegal wäre, und werde es wahrscheinlich nicht machen. Was würden die rechtlichen Folgen für mich sein, wenn ich die Möbel in den Keller stellen würde (in Absprache mit dem Mieter habe ich einen Schlüssel für die Wohnung), das Schloss auswechseln, und einen Zettel an die Tür machen würde, dass er die Möbel im Keller, für den er den Schlüssel nach wie vor hat, abholen kann?
Sehr geehrter Ratsuchender,
es würde sich um verbotene Eigenmacht und Hausfriedensbruch handeln. Letzteres ist eine Straftat. Bei einem verständnisvollen Staatsanwalt und/oder Richter könnten Sie eventuell damit durchkommen. Dennoch muß ich von einem solchen strafbaren Verhalten abraten.
Zudem könnte sich der Mieter wieder in die Wohnung hineinklagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt