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Mietkürzung wegen undichter Wohnungstür

15. September 2017 12:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich wohne seit ca 2 Jahren in einer Wohnung (Neubau) bei der von Anfang an die Eingangstür nicht richtig eingestellt werden kann da der Türrahmen schief ist.

Wir haben die Wohnung vor Einzug nur im Rohbau besichtigen können.

Der Mangel zeigte sich erst nach Übernahme der Wohnung.

Durch diesen Mangel ist die Wohnung so hellhörig, dass jedes Wort von Innen nach Außen dringt (Zimmerlautstärke) ich höre sogar die Klingel vom Nachbarn durch zwei geschlossene Türen.

Da der Flur direkt ins Wohnzimmer übergeht, muss ich den Fernseher (normale Zimmerlautstärke) lauter stellen wenn jemand im Treppenhaus geht. Man hört im Treppenhaus leider auch jedes Wort des Fernsehers bzw. der Gespräche.

Zusätzlich besteht in der kalten Jahreszeit leichte Zugluft vom Treppenhaus in die Wohnung

Da anscheinend das Problem bei einigen Nachbarn besteht, kann ich auch ganz genau riechen was dort gekocht wird.

Wie ist das mit Vorschriften bzgl. Brandschutz, Stichwort Rauchentwicklung?

Ist eine Mietminderung von 5% der Warmmiete gerechtfertigt?


Vielen Dank im Voraus

15. September 2017 | 12:38

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

eine Wohnungstür hat dicht zu sein, insbesondere, wenn es anderweitig brennt und Gase nicht unmittelbar in die Wohnung gelangen sollen.
Auch die Privatsphäre ist dadurch belastet, wenn Gespräche von außen leicht wahrgenommen werden können.
Eine Minderung von fünf Prozent, auch wenn dadurch die Heizkosten steigen, halte ich ebenfalls für gerechtfertigt und sollte aber auch schriftlich mitgeteilt werden. In den meisten Fällen erhöht dies dann den Druck, damit die Mängel auch abgestellt werden.
Schreiben Sie die Mitteilung am Besten per Einwurfeinschreiben unter Nennung der Mängel, ggf. noch mit Bildern.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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