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Mieterhöhung nach Einbau neuer Gasthermen für Heizung und Warmwasser

26. Februar 2021 10:55 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann eine Mieterhöhung nach Modernisierung aufgrund der Erneuerung von Gasthermen erfolgen, auch wenn es keine Berechnung zur Energieeinsparung gibt und die Maßnahme eher als Instandsetzung zu betrachten ist?

Eine Mieterhöhung könnte nur dann auf die Erneuerung gestützt werden, wenn rechtlich eine Modernisierung und keine Instandsetzung vorliegt.

Wir verwalten ein Wohnhaus, hier sollen in 6 Wohnungen neue Gasthermen eingebaut werden.
Die jetzigen Thermen sind ca. 25 Jahre alt und störanfällig, zum Teil gibt es keine Ersatzteile mehr.
Die Eigentümer der Liegenschaft möchten unbedingt den Mietern eine Mieterhöhung nach
Modernisierung zustellen. Es gibt keine Berechnung zur Energieeinsparung. Die ausführende
Firma kann diese Berechnung nicht erstellen. Kann eine Mieterhöhung nach Modernisierung
evtl. nach dem Prinzip "Neu für Alt" gerechnet werden?

26. Februar 2021 | 11:33

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Eine entsprechende Mieterhöhung könnte nur dann auf die Erneuerung gestützt werden, wenn rechtlich eine Modernisierung und keine Instandsetzung vorliegt.

Nach Ihrer Schilderung ist hier aufgrund des Alters und der Störanfälligkeit der Anlage jedoch von einer Instandsetzung auszugehen. Dass die Maßnahme Vorteile für die Mieter hat da die Energieskosten in Zukunft geringer sein werden, steht diesem nicht entgegen.

Hiernach könnte eine Mieterhöhung nicht auf die Maßnahme gestützt werden.

In einem vergleichbaren Fall gibt es ein vielzitiertes Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.12.2017 in dem dies entsprechend entschieden wurde.

Hier waren die Thermen 28 Jahre alt und es war eine Energieeinsparung von 23 Prozent erwartbar.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


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